A | ABSENZEN/ABWESENHEIT Grundsätze:
Zuständigkeiten für Urlaub/Dispensationen von Schülerinnen und Schüler:
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B | BESUCHSTAGE Finden je nach Abteilung ein bis zwei Mal im Jahr statt. Die Termine erfahren Sie über die Klassenlehrperson oder in der Agenda. BIBLIOTHEK In unserer Schulbiblothek stehen dir rund 1400 Titel aktueller Jugendliteratur und Sachbücher zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten teilt die Klassenlehrperson mit.
Bitte keine Bücher direkt zurückgeben, sie müssen durch den Bibliotheksverantworliche(n) registriert werden. | |||||||||||||||
D | DISPENSATION Zuständigkeiten für Urlaub/Dispensationen von Schülerinnen und Schüler:
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E | E-MAIL FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Für die Kommunikation nach aussen, z. B. mit den Lehrbetrieben oder weiterführenden Schulen, wird eine private E-Mailadresse benötigt. Das Microsoft Office365 Login kann nur für die interne Kommunikation verwendet werden und wird beim Verlassen der Schule gelöscht. ELTERNKOMMUNIKATION Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt.
Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.
Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.
Hilfe/Support Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung:
032 510 08 38 (Festnetztarif) Montag-Freitag: 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr | |||||||||||||||
F | ||||||||||||||||
H | HANDY Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar. In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal. HAUSWARTUNG Die Kontaktdaten der Hauswartung und weitere Informationen zu unserem Schulgebäude sind hier hinterlegt: Schulen der Stadt Schaffhausen - Gebäude (schulen-stadtsh.ch) | |||||||||||||||
J | JOKERTAGE Regeln:
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K | KALENDER Wichtige Termine die viele Schülerinnen und Schüler betreffen, werden in der Agenda auf der Homepage abgebildetet. Alle weiteren Termine gibt die Klassenlehrperson bekannt:
Schulen der Stadt Schaffhausen - Schulhausagenda (schulen-stadtsh.ch)
KLAPP-APP Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt.
Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.
Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.
Hilfe/Support Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung:
032 510 08 38 (Festnetztarif) Montag-Freitag: 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr | |||||||||||||||
L | LEHRPERSONEN Die Lehrpersonen einer Klasse sind hier aufgelistet und können via "Klapp-App" erreicht werden:
Realschule: Schulen der Stadt Schaffhausen - Alle Klassen (schulen-stadtsh.ch)
Sekundarschule: Schulen der Stadt Schaffhausen - Klassen (schulen-stadtsh.ch) | |||||||||||||||
N | NUTZUNGSORDNUNG PC/TABLET Die aktuellen Nutzungsordnungen sind hier zu finden und werden alle 3 Jahre neu unterzeichnet: Stadt Schaffhausen: Informationen für Eltern (stadt-schaffhausen.ch)
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P | PRIVATE ELEKTRONISCHE GERÄTE Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar. In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.
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S | SCHLIESSFÄCHER Die Schülerinnen und Schüler der Realschule haben ein eigenes Fach im Lernatelier.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, können Schliessfächer im Gang vor den Klassenzimmern mieten:
Schliessfächer an der Sekundarschule Sekundarschülerinnen und -schüler können Schliessfächer mietet (H46/B30/T46 cm). Für die Vermietung ist eine externe Firma verantwortlich. Einen Mietvertrag erhalten die Schülerinnen und Schüler beim Eintritt in die Sekundarschule von der jeweiligen Klassenlehrperson. SCHNUPPERLEHRE Richtlinien für die Durchführung von Schnupperlehren (Orientierungs- und Bewerbungspraktika) im Kanton Schaffhausen
(Vom Erziehungsrat genehmigt am 23. Januar 2002)
1. Ziel der Schnupperlehren Die Schnupperlehre ist ein Hilfsmittel zur Berufsfindung und sollte in der Endphase des Berufswahlprozesses eingesetzt werden. Sie will den vor der Berufswahl stehenden Jugendlichen Gelegenheit geben, durch praktische Arbeit und eigene Anschauung abzuklären, ob er/sie für den in Frage kommenden Beruf die erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.
2. Initiative Die Schnupperlehre kommt grundsätzlich auf eigene Initiative der Schülerin oder des Schülers zustande. Sie kann auch das Resultat einer Berufsberatung oder das Ergebnis des Berufskundeunterrichtes in der Schule oder Besprechung mit der Klassenlehrerin oder mit dem Klassenlehrer sein. Sie soll in den Ferien und den dafür vorgesehenen Gefässen während der Schule stattfinden. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin hilft bei der Suche von Schnupperlehren.
3. Schnupperlehre Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Schnupperlehren:
3.1 Schnupperlehre als Orientierungspraktikum (Berufserkundung) Dieses Praktikum ist eine Orientierungshilfe auf dem Weg zur Berufsfindung und dauert in der Regel nur 1–3 Tage. Dabei steht der Beruf im Zentrum. Der Jugendliche erhält einen Einblick in den Berufsalltag. Die Lehrmeisterin oder der Lehrmeister verzichtet auf eine vertiefte Beurteilung.
3.2 Schnupperlehre als Bewerbungspraktikum Am Schluss der Berufsorientierung soll dieses Praktikum die Berufswahl bestätigen. Es dient der Eignungsabklärung und der Bewerbung für eine Lehrstelle. Dabei steht die Bewerberin oder der Bewerber und der Lehrbetrieb im Vordergrund. Die Lehrmeisterin oder der Lehrmeister beurteilt die Eignung. Diese Beurteilung kann auf einem von der Schule oder vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellten Formular stattfinden.
4. Dauer und Zeitpunkt der Schnupperlehren Schnupperlehren finden frühestens im 14. Altersjahr (in Spitalberufen frühestens im 15. Altersjahr) statt.
4.1 Schnupperlehren als Orientierungspraktikum (Orientierungsschule) Dauer In der Regel 1 – 3 Tage Zeitpunkt 2. Klasse: 3. und 4. Quartal Richtzeitgefäss 1 Woche
4.2 Schnupperlehren als Bewerbungspraktikum (Orientierungsschule) Dauer In der Regel 3 – 5 Tage Zeitpunkt 3. Klasse Richtzeitgefäss Sekundarschule: 1 Woche
4.3 Zusätzliche Schnupperlehren Bei dringlichen individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen sind zusätzliche Schnupperlehren möglich.
5. Anzahl der Schnupperlehren Es sollen so wenige wie möglich, so viele wie notwendig durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, denen bereits eine Lehrstelle zugesichert worden ist, dürfen während der Schulzeit keine Schnupperlehren absolvieren.
6. Vorbereitung Die Schülerin oder der Schüler hat sich mit dem Beruf gemäss den Treffpunkten des Lehrplanes auseinandergesetzt, darüber orientiert (Berufsnachmittage, Berufsdokumentationen, Berufsinformationszentrum) und kennt die Voraussetzungen und Anforderungen.
7. Versicherungsschutz Personen, die zur Abklärung der Berufswahl bei einem Arbeitgeber tätig sind, sind für die Dauer dieser Tätigkeit obligatorisch versichert. Die Berechnung allfälliger Leistungen richtet sich nach den Ansätzen, die für Lehrlinge Gültigkeit haben. Berufsberatung des Kantons Schaffhausen, Januar 2005
Meldung an die Schule Sobald der Termin vereinbart wurde, wird die Absenz durch die Erzieungsberechtigten der Schule gemeldet (vgl. Absenzen/Abwesenheiten) SCHULHAUSORDNUNG Für ein gutes Miteinander und Arbeitsklima in unseren Schulen braucht es wie überall gegenseitige Fairness, Freundlichkeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
Diese Schulhausordnung gilt für alle Personen, welche die Schulanlagen Gelbhausgarten und am Bach während des Schulbetriebs nutzen. In angepasster Form wird sie bei allen anderen Schulveranstaltungen angewandt. Bei Verstössen gegen die Schulhausordnung werden gemäss einem gesonderten Katalog Massnahmen ergriffen.
Schaffhausen, Mai 2022 Kollegien der Schulen Gelbhausgarten und am Bach SCHULHAUSREGELN Gemeinsam setzen wir uns für eine gesunde und gewaltfreie Schule sowie für erfolgreiches Lernen und Lehren ein. Im Schulalltag unterstützen uns nebst den behördlichen Gesetzen und Verordnungen[1] schulinterne Vereinbarungen:
Im täglichen Zusammenleben dulden wir nicht:
Mögliche Folgen sind:
[1] vgl. Kantonales Schulgesetz: http://www.rechtsbuch.sh.ch/ SCHULLEITUNG Die Kontaktdaten der Schulleitung der Schuleinheit Altstadt sind hier hinterlegt: Schulen der Stadt Schaffhausen - Kontakte (schulen-stadtsh.ch) SCHULSOZIALARBEIT Alle Informationen rund um die Schulsozialarbeit sind hier zu finden: Schulen der Stadt Schaffhausen - Schulsozialarbeit (schulen-stadtsh.ch) SMARTPHONE Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar. In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal. SUCHTMITTEL Auszug aus der Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen:
„In Schulgebäuden, auf dem Schulareal und während Schulveranstaltungen ist den Schülern das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.“
Der Stadtschulrat Schaffhausen hat die kantonale Schulordnung mit folgender Weisung ergänzt:
„Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, auf dem Schulareal und dem Schulweg zu rauchen. Die Eltern werden eingeladen, die Schulorgane bei der Durchsetzung dieser Anordnung zu unterstützen.“
Massnahmen beim Verstoss gegen das Rauchverbot:
Beim ersten Verstoss: Zwei Stunden Nachsitzen
Beim zweiten Verstoss: Gespräch mit den Eltern, Nachsitzen
Beim dritten Verstoss: Meldung an die Schulbehörde, die weitere Schritte unternimmt, Nachsitzen
Massnahmen beim Verstoss gegen das Konsumverbot von Drogen:
Beim ersten Verstoss: Gespräch mit den Eltern / zwei Stunden Nachsitzen
Beim zweiten Verstoss: Meldung an die Schulbehörde, die weitere Schritte unternimmt / Nachsitzen | |||||||||||||||
T | TANDEMPARTNER/IN Die Tandems sind vor allem dann wichtig, wenn ein Schüler/eine Schülerin krank oder aus anderen Gründen abwesend ist.
Welche Aufgaben hat der/die Tandempartner/in?
In der Schule:
Nach der Schule:
Wichtig: Die Hilfestellung durch die Tandempartner funktioniert nur, wenn alle ihre Aufgabe wirklich ernst nehmen. | |||||||||||||||
U | URLAUB Zuständigkeiten für Urlaub/Dispensationen von Schülerinnen und Schüler:
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V | VERSICHERUNGSSCHUTZ Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Stadt Schaffhausen finden Sie in diesem Merkblatt:
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Z | ZEUGNISSE UND BEFÖRDERUNGEN (AUSZUG) Beurteilungen und Zeugnisse
Microsoft Word - 411.102.docm (sh.ch)
Weitere Informationen zur Umstufung (Sek <=> Real) und zum Selektionsverfahren entnehmen Sie der Broschüre für die Erziehungsberechtigten:
Umstufungsverfahren - schule.sh.ch
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