Steingut von A bis Z
A | ABSENZEN Bei Krankheit des Kindes erstellen die Eltern vor Unterrichtsbeginn eine Absenzmeldung in der KLAPP-App.
Es besteht die Möglichkeit, vier Jokerhalbtage pro Schuljahr zu beziehen und „unbegründet“ schulfrei zu haben. Diese müssen spätestens drei Schultage vorher bei der Klassenlehrperson via KLAPP eingereicht werden.
Die Klassenlehrperson kann bis zu zwei Tage für eine begründete Absenz bewilligen (z.B. Hochzeit, usw.). Dieses Gesuch muss spätestens drei Schultage vorher schriftlich bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Ferienverlängerungen können nicht bewilligt werden.
Für religiöse Feiertage kann maximal 1 Tag schulfrei beantragt werden. Dieser muss spätestens 3 Schultage vorher der Klassenlehrperson via KLAPP gemeldet werden.
Weitere Gesuche für Absenzen können beim Schulamt (Vorstadt 43, 8200 Schaffhausen) schriftlich beantragt werden. |
B | BALLSPIELE Ballspiele (auch Schneebälle) sind nur auf dem Sportplatz und auf der Wiese gestattet. Aufgrund erhöhter Glasbruchgefahr (Fenster, Türen, Lampen) sind der Innenhof im Neubau und der Platz vor dem Altbau ballfreie Zone. |
D | DAZ (DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE) Kindern mit Migrationshintergrund, die Förderbedarf in der deutschen Sprache haben, bietet die Schule zusätzlichen Deutschunterricht an. Dauer: In der Regel während zwei Schuljahren je zwei Lektionen pro Woche. |
E | ELTERNABEND Pro Schuljahr findet im ersten Quartal ein obligatorischer Informationsabend für Eltern statt. ELTERNGESPRÄCHE Im Januar/Februar werden die obligatorischen Elterngespräche zum Zeugnis durchgeführt. Bei Bedarf finden unter dem Jahr weitere Gespräche statt. Für Eltern mit wenig Deutschkenntnissen kann ein Übersetzer beigezogen werden. |
F | FERIEN Die Ferien sind auf dem Blatt „Wichtige Daten“-Blatt ersichtlich.
Ferienkalender der Stadt Schaffhausen: http://schule.sh.ch/index.php?id=11138&no_cache=1&sword_list%5B0%5D=ferienkalender
FUNDGEGENSTÄNDE Fundgegenstände sind in einer Kiste im Treppenhaus Richtung Turnhalle zu finden. Werden die Sachen über längere Zeit nicht abgeholt, so werden sie entsorgt. |
G | GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER (GIK) Während des Unterrichts kann eine Lehrperson von einem Senior oder einer Seniorin wöchentlich bis maximal 4 Lektionen unterstützt werden. |
H | HAUSAUFGABEN Die Hausaufgaben werden so erteilt, dass sie von den Schülern alleine bewältigt werden sollten. Die SchülerInnen sollen sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Im Schulhaus besteht die Möglichkeit, die Hausaufgabenhilfe zu besuchen. Folgende Richtzeiten gelten: 1. und 2. Klasse: 15 Minuten Hausaufgaben pro Tag 3. und 4. Klasse: 30 Minuten Hausaufgaben pro Tag 5. und 6. Klasse: 45 Minuten Hausaufgaben pro Tag Aufgabenhilfe-Formular zur Anmeldung+Ummeldung
HAUSAUFGABENHILFE Die schulhausinterne Hausaufgabenhilfe bietet jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag ab 15.35 Uhr für zwei Lektionen bis spätestens 17.10 Uhr Unterstützung und Begleitung beim Lösen der Hausaufgaben an. Sie ist kostenpflichtig. Anmeldungs- sowie Abmeldungsformulare für die Hausaufgabenhilfe können bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Anmeldungen sind für das ganze Semester verbindlich und werden vom Schulamt koordiniert. HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR (HSK) Einige Konsulate und private Trägervereine bieten Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) an. Die HSK-Noten werden ins Zeugnis übertragen. |
I | INDIVIDUALISIERTE LERNZIELE Erreicht ein Kind über längere Zeit die Klassenziele nicht, können individualisierte Lernziele beantragt werden. |
J | JOKERHALBTAGE Das Gesuch für die Jokerhalbtage muss im KLAPP-App mindestens 3 Schultage vorher bei der Klassenlehrperson beantragt werden. |
L | LÄUSE Vor allem nach den Ferien treten immer wieder Läuse auf. Bitte kontrollieren Sie ihre Kinder, um eine Verbreitung zu verhindern. Die Lehrperson gibt Ihnen gerne ein Infoblatt dazu ab. LOGOPÄDIE Die Logopädin kümmert sich um die Kinder mit überdauernden Sprach- oder Sprechstörungen, die die Kommunikation beeinträchtigen. |
M | MATERIAL Für mitgebrachte private Gegenstände und Geld sind die Kinder selbst verantwortlich. Bei Diebstählen übernimmt die Schule keine Haftung.
Für verlorenes oder beschädigtes Schulmaterial wird ein angemessener Betrag erhoben. MEDIEN (FERNSEHER, INTERNET, VIDEO- UND COMPUTERSPIELE) Zeitliche Empfehlung für alle Medien zusammen: - Bis 3 Jahre nicht fernsehen - 3 bis 5 Jahre max. 30 Minuten /Tag - 6 bis 9 Jahre max. 60 Minuten/Tag - 10 bis 13 Jahre max. 90 Minuten/Tag MITTAGSTISCH Das Quartier Hochstrasse bietet den Schülern die Möglichkeit, über Mittag den Mittagstisch zu besuchen. Dort erhalten sie ein ausgewogenes Mittagessen und sind von 12.00-13.45 Uhr betreut. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen der Eltern. |
P | PSYCHOMOTORIKTHERAPIE (PMT) Die Psychomotoriktherapie verfolgt das Ziel, Kinder mit Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung und Bewegungsverhalten zu schulen. Bei Bedarf nehmen die Eltern in der Regel gemeinsam mit der Klassenlehrperson die Anmeldung zur Abklärung vor. |
S | SAB (SCHULISCHE ABKLÄRUNG UND BERATUNG) Die Schulische Abklärung und Beratung ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei erzieherischen und schulischen Problemen. Er klärt auch Fragen im Zusammenhang mit der Schulwahl im Volksschulbereich ab. Zudem ist er Auskunfts- und Informationsstelle bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen. SCHULANLÄSSE Schulanlässe (Lesenacht, Projektwoche, Klassenlager…) sind obligatorisch. An diesen Tagen dürfen keine Jokerhalbtage bezogen werden. SCHULAUSFÄLLE Am Anfang des Schuljahres wird ein Blatt mit den wichtigen Daten des Schuljahres ausgeteilt. Daraus sind voraussehbare Ausfälle ersichtlich. SCHULBESUCHE In der Regel finden einmal jährlich die Besuchstage im ganzen Schulhaus statt. Nützen Sie diese Gelegenheit, um einen Einblick in den Schulalltag zu erhalten. Nach Absprache mit den Lehrpersonen sind weitere Schulbesuche möglich. SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK (SHP) Auf Antrag der Klassenlehrperson kann Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen zusätzliche Unterstützung gewährt werden. Die Lehrpersonen der Schulischen Heilpädagogik arbeiten in der Klasse, mit Kleingruppen oder mit einzelnen Kindern. Besucht ein Kind über längere Zeit regelmässig die SHP, werden die Eltern von der Lehrperson informiert. SCHULSOZIALARBEIT Bei Problemen verschiedenster Art steht den Kindern, Eltern und Lehrpersonen die Schulsozialarbeit zur Seite. Sie bietet Beratungsgespräche an und vermittelt weiterführende Kontakte. Die Schulsozialarbeit ist an die Schweigepflicht gebunden. Das Büro befindet sich im Altbau. Weitere Informationen finden Sie unter "Kontakte". SCHULWEG Der Schulweg ist ein wichtiger Teil des Schulalltages. Dabei werden wertvolle Erfahrungen gemacht, sei es in der Umwelt oder im sozialen Bereich. Zudem wird die Selbstständigkeit der Kinder gefördert. Das „Elterntaxi“ sollte vermieden werden. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. SCHULZAHNÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG Einmal jährlich findet die Schulzahnärztliche Untersuchung in der Schulzahnklinik statt. Diese ist für die Eltern kostenlos. Von der 1.- 5. Klasse werden die Kinder zweimal jährlich von einer Dentalhygienikerin instruiert, wie die Zähne zu putzen sind. Gleichzeitig erhalten die Schüler Informationen über die Mundhygiene und Ernährung. In der 6. Klasse wird der Umgang mit der Zahnseide gezeigt. SCOOTER Mit Scootern, Inlineskates und ähnlichem dürfen die Kinder zur Schule fahren. Dabei müssen sie die geltenden Verkehrsregeln beachten. Scooter müssen bei den Veloständern abgestellt werden. |
V | VELO Kinder dürfen mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten für den Schulweg das Für den Weg und die in der Schule abgestellten Velos übernimmt die Schule keine Haftung. Die Einwilligungserklärung können sie hier herunterladen: |
W | WICHTIGE DATEN FÜR ELTERN Schulhausinterne Termine werden zum Schuljahresanfang mitgeteilt. Aktuelle Terminliste ist im Bereich "Downloads" zu entnehmen.
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Z | ZEUGNIS Zum Schuljahresende erhalten alle Kinder ein Zeugnis. Zusätzlich erhalten die Schüler ab der 5. Klasse nach dem ersten Semester ein Zwischenzeugnis. Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern, dass sie Einsicht erhalten haben. ZIVILDIENSTMITARBEITER Der Unterricht in einigen Klassen wird durch die Anwesenheit eines Zivis begleitet. ZNÜNI Ein gesunder Znüni ist wichtig für die Konzentration. Bitte geben Sie Ihrem Kind den Znüni in einer Znünibox mit. |