Ferienpass

Ausführliches Programm 2023, Schaffhauser Ferienpass

 




Das Programm für den Schaffhauser Ferienpass 2024 ist in Planung.

Die Informationsveranstaltung mit Passverlosung von 10 Ferienpässen durch die Schaffhauser Kantonalbank findet am Mittwoch, 22. Mai 2024 um 14 Uhr in der Bachturnhalle, Bachstrasse 39, Schaffhausen statt.

Wer kann einen Ferienpass kaufen?

Der Schaffhauser Ferienpass ist gültig für ALLE Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren, welche im August 2024 in die Schule eintreten bis und mit dem 16. Lebensjahr, wohnhaft im Kanton Schaffhausen oder in den folgenden angrenzenden Gemeinden:

 

Folgende Gemeinden beteiligen sich beim Ferienpass (Stand 2023):
Bargen, Basadingen-Schlattingen, Beggingen, Beringen, Buch, Buchberg, Büsingen, Büttenhardt, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen-Langwiesen, Flurlingen, Gächlingen, Hallau, Hemishofen, Kaltenbach, Laufen-Uhwiesen, Lohn, Löhningen, Merishausen, Neuhausen, Neunkirch, Oberhallau, Ramsen, Rüdlingen, Schaffhausen, Schlatt, Schleitheim, Siblingen, Stein am Rhein, Stetten, Thayngen, Trasadingen, Wilchingen

Preis: 55 Franken

Dafür erhältst du folgendes (detaillierte Angaben siehe weiter unten): Stand 2023

  • Freier Eintritt in alle Freibäder der Region sowie ins Hallenbad der KSS Schaffhausen
  • Freie Fahrt mit den ÖV (Bahn/Bus/Schiff) entspricht Ferienpass-Gebiet Kt. SH und angrenzende Gemeinden
  • Spass und Action für Kinder von 6 bis 12 Jahren in der FerienStadt jeweils von Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr betreut in der 3. und 4. Ferienwoche (keine Anmeldung erfoderlich)
  • Diverse Gutscheine (u.a. Glacé schlemmen, Fähre ins Paradies, Fahrt zum Rheinfall-Felsen, Museen besuchen, Ermässigung fürs Kino Munot Openair etc. )
  • Aktivitäten (siehe weiter unten) werden zusätzlich, die meisten davon gratis angeboten. Der Ferienpass kostet Fr. 55.--, ob mit oder ohne gewählte Aktivitäten. Es besteht daher kein Anspruch auf eine gewissen Anzahl zugeteilter Aktivitäten.

Änderungen bleiben vorbehalten! 

Der Kauf des Ferienpasses ist verbindlich. Bitte beachten Sie daher die Annullationskosten- sowie Zahlungsbestimmungen weiter unten, die beim Kauf des Schaffhauser Ferienpasses gelten.

Freie Fahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln (Ostwind):

Mit dem Ferienpass besitzt du ein Abonnement (freie Fahrt) für die Ostwind Zonen 810 bis 848, auch gültig auf dem Schiff von Schaffhausen nach Stein am Rhein und zurück. 

Badieintritte (Stand 2023):

Mit dem Ferienpass hast du Zutritt zu folgenden Badis:

 

• Freibad KSS Schaffhausen *
• Hallenbad KSS Schaffhausen * (geschlossen vom xx bis xx wegen Revisionsarbeiten)
• Rhybadi Schaffhausen
• Badi Neunkirch
• Freibad Otterstall Neuhausen
• Freibad Flaach
• Freizeitanlage Rheinwiese Langwiesen
• Reiatbadi
• Rhybadi Diessenhofen
• Schwimmbad Beringen

• Schwimmbad Bachdelle Dachsen

• Schwimmbad Hallau
• Schwimmbad Ramsen
• Schwimmbad Schleitheim
• Schwimmbad Büte Thayngen
• Schwimmbad Wilchingen
• Strandbad Büsingen
• Strandbad und Badi Espi Stein am Rhein

 

* Kinder unter 10 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein.

Bitte Ferienpass an der Kasse vorweisen! 

Aktivitäten:

Alle Aktivitäten sind im Programm aufgeführt. Für diese Aktivitäten kannst du dich nicht anmelden, sondern du musst dich nach der Anmeldung/Kauf (online, im Internet) dafür bewerben. Die Anzahl der Wünsche ist nicht begrenzt. Es dürfen alle Aktivitäten gewünscht werden, die interessieren und besucht werden möchten. Alle Wünsche können jedoch nicht berücksichtig werden.

Es besteht kein Anspruch auf eine gewissen Anzahl zugeteilter Aktivitäten. Der Ferienpass ist mit oder ohne gewählte Aktivitäten Fr. 55.--.
 

Ab 10. Juni 2024 teilt das System alle Teilnehmenden gleichzeitig zu den Aktivitäten ein. So wird niemand benachteiligt.

Die Altersangaben finden sich im Programm bei der entsprechenden Veranstaltung bzw. bei der Anmeldung/Kauf im Internet werden nur die Aktivitäten gezeigt, die dem Alter und den Anwesenheiten entsprechen. Die meisten Aktivitäten sind gratis. Für einige wenige wird ein Unkostenbeitrag verlangt. Ist dies der Fall, ist es jeweils vermerkt. Der Unkostenbeitrag ist direkt vor Ort in bar zu entrichten.

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

- Annullation des Ferienpasses:

  • 1. Verkauf: Bis Sonntag, 9. Juni 2024 um 12.00 Uhr kostenlos möglich (es muss bis zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail an info@shferienpass.ch erfolgen. Datum und Zeit der Mail gelten als Annullationszeitpunkt)
  • Sofern 2. Verkauf: Bis Sonntag, 30. Juni um 12 Uhr Uhr kostenlos möglich (es muss bis zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail an info@shferienpass.ch erfolgen. Datum und Zeit der Mail gelten als Annullationszeitpunkt)
  • Bis Freitag, 5. Juli 2024 NUR gegen eine Gebühr von Fr. 20.-- möglich. Der Ferienpass muss bis Samstag, 6. Juli 2024 bei uns eingetroffen sein. Die ensprechende Rücksende-Adresse wird nach Absprache bekannt gegeben.
  • Ab Samstag, 6. Juli 2024 erhält der Ferienpass seine volle Gültigkeit und eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich. Der Betrag von Fr. 55.-- ist vollumfänglich zu bezahlen.

 

WICHTIG - mit dem Kauf des Ferienpasses wird folgendes akzeptiert:

  • Die Veranstaltenden der Aktivitäten dürfen während ihren Veranstaltungen für eigene, interne Zwecke Fotos von den teilnehmenden Ferienpasskindern machen. Diese Fotos dürfen auf der Vereinswebsite, nicht aber in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Es dürfen auch Flyer sowie Mails an die entsprechenden Teilnehmenden ihrer Veranstaltung verteilt bzw. verschickt werden.
  • Die Schaffhauser Kantonalbank, Hauptsponsorin des Schaffhauser Ferienpasses, darf die Adressen der Ferienpasskinder einmalig für Werbezwecke, spätestens im Folgejahr verwenden.