Schaffhauser Ferienpass 2026, Kauf ab sofort möglich

Ferienpass KAUF HIER

Der Schaffhauser Ferienpass kostet Fr. 55.-- und ermöglicht Schulkindern im Alter von 6 bis 16 Jahren, wohnhaft im Kanton Schaffhausen und angrenzenden Gemeinden während der Sommerferien an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen sowie weitere Angebote zu nutzen. Letztes Jahr haben 1454 Kinder und Jugendliche einen Ferienpass gekauft und während den fünf Schulferienwochen an über 170 verschiedenen Veranstaltungen teilgenommen.

Weitere Informationen siehe weiter unten.

Ausführliches Programm 2026

Programm 2026 Schaffhauser Ferienpass ausführlich nach Kategorien
Programm 2026 Schaffhauser Ferienpass nach Datum

Informationen zum Schaffhauser Ferienpass

Wieviel kostet der Ferienpass?
Der Ferienpass kostet für jedes Kind/Jugendlicher Fr. 55.-- (Stand 2026)

Wer kann einen Ferienpass kaufen?
Der Schaffhauser Ferienpass ist gültig für alle Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren, welche im August 2026 in die Primarschule eintreten bis 16 Jahre, sofern sie die Schule bis zu den Sommerferien 2026 besuchen. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Kanton Schaffhausen oder in einer der folgenden angrenzenden Gemeinden wohnhaft sein (Stand 2026):

Bargen, Basadingen-Schlattingen, Beggingen, Beringen, Buch, Buchberg, Büsingen, Büttenhardt, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen-Langwiesen, Flurlingen, Gächlingen, Hallau, Hemishofen, Kaltenbach, Laufen-Uhwiesen, Lohn, Löhningen, Merishausen, Neuhausen, Neunkirch, Oberhallau, Ramsen, Rüdlingen, Schaffhausen, Schlatt, Schleitheim, Siblingen, Stein am Rhein, Stetten, Thayngen, Trasadingen, Wilchingen

Was beinhaltet der Ferienpass?
  • Freier Eintritt in alle Freibäder der Region sowie ins Hallenbad der KSS Schaffhausen (Auflistung aller Badis siehe weiter unten)

  • Freie Fahrt mit Bahn, Bus und Schiff (nach Stein am Rhein und zurück) im gesamten Kanton Schaffhausen und den angrenzenden Gemeinden (Ostwind Zonen 810 bis 848)

  • Spass und Action für Kinder von 6 bis 12 Jahren in der FerienStadt jeweils in der 3. und 4. Ferienwoche von Montag bis Freitag, 10 Uhr bis 17 Uhr (keine Anmeldung erforderlich)

  • Diverse Gutscheine (u.a. Glacé schlemmen, Fähre ins Paradies, Fahrt zum Rheinfall-Felsen, Eintritt für Museen, Ermässigung fürs Kino Munot Openair etc.)

  • Diverse Veranstaltungen, für die sich die Kinder beim Kauf des Ferienpasses auf der Website bewerben und eine Wunschliste erstellen.

Aktivitäten/Veranstaltungen:
Alle Aktivitäten bzw. Veranstaltungen sind jeweils im Programm aufgeführt. Für diese Aktivitäten "bewirbt" man sich mit der Anmeldung für den Ferienpass und erstellt eine Wunschliste. Die Anzahl der Wünsche ist unbegrenzt. Es dürfen alle Aktivitäten gewünscht werden, die interessieren und besucht werden möchten. Die Zuteilung erfolgt automatisch via System.
Es können jedoch nicht alle Wünsche berücksichtig werden und es besteht kein Anspruch auf eine gewisse Anzahl zugeteilter Aktivitäten. Der Ferienpass kostet mit oder ohne Aktivitäten/Veranstaltungen Fr. 55.--.
Kosten Aktivitäten:
Die meisten Aktivitäten sind gratis. Für einige wenige wird ein Unkostenbeitrag verlangt. Ist dies der Fall, ist es jeweils unter "Preis" vermerkt. Der Unkostenbeitrag ist bar in Schweizer Franken und direkt vor Ort am Veranstaltungsort/Treffpunkt zu bezahlen.

Kauf/Anmeldung/Versand Schaffhauser Ferienpass 2026

Kauf/Anmeldung:
Der Kauf und die Anmeldung für den Ferienpass (mit oder ohne Aktivitäten) ist von Donnerstag, 21. Mai 2026, 8 Uhr bis Sonntag, 7. Juni 2026, 12 Uhr auf dieser Website siehe oben Ferienpass KAUF HIER möglich. 

Der entsprechende Link für den Kauf ist oben auf dieser Website aufgeschaltet. Der Kauf des Ferienpasses ist verbindlich. Informationen zu den Annullationskosten sowie Zahlungsbestimmungen befinden sich weiter unten.

Zuteilung zu den Aktivitäten/Versand/Zahlung Ferienpass:
Die Zuteilung zu den Aktivitäten erfolgt ab Montag, 8. Juni 2026. Die Pässe und Rechnungen werden anschliessend ausgestellt und mit A-Post am Montag, 22. Juni 2026 verschickt. 
Die Zahlung des Passes muss vor Beginn der Sommerferien erfolgen.

Gratis in die Badi mit dem Ferienpass

Im Ferienpass ist der Eintritt in folgende Badis inbegriffen und immer an der Kasse vorzuweisen:

· Freibad KSS Schaffhausen
· Hallenbad KSS Schaffhausen
· Rhybadi Schaffhausen
· Badi Neunkirch
· Freibad Otterstall Neuhausen
· Freibad Flaach
· Freizeitanlage Rheinwiese Langwiesen
· Reiatbadi
· Rhybadi Diessenhofen
· Schwimmbad Beringen
· Schwimmbad Bachdelle Dachsen *
· Schwimmbad Hallau
· Schwimmbad Ramsen
· Schwimmbad Schleitheim
· Schwimmbad Wilchingen
· Strandbad Büsingen
· Strandbad und Badi Espi Stein am Rhein

Die Badi Büte in Thayngen wird im Moment saniert und ist daher geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person die Badi besuchen dürfen. 
*Ausnahme Bachdelle Dachsen: Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage in Begleitung einer mind. 16 Jährigen Aufsichtsperson betreten, welche die Verantwortung für das Kind übernimmt.

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (Stand 2026)

Annullation des Ferienpasses:

  • Bis Sonntag, 7. Juni 2026, 12 Uhr, ist die Annulation kostenlos möglich (es muss bis zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail an Bitte Javascript aktivieren! erfolgen. Datum und Zeit der Mail gelten als Annullationszeitpunkt).

  • Ab Montag, 8. Juni bis Freitag, 3. Juli 2026  ist die Annullation gegen eine Gebühr von 20 Franken möglich. Der Ferienpass muss bis Samstag, 4. Juli 2026 bei der Rückgabestelle eingetroffen sein. Die entsprechende Rücksende-Adresse wird nach Absprache bekannt gegeben.

  • Ab Samstag, 4. Juli 2026 ist der Ferienpass gültig und eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich. Der Betrag von 55 Franken ist vollumfänglich zu bezahlen.


WICHTIG - mit dem Kauf des Ferienpasses wird folgendes akzeptiert: 

  • Die Veranstaltenden der Aktivitäten dürfen während ihren Veranstaltungen für eigene, interne Zwecke Fotos von den Teilnehmenden vom Schaffhauser Ferienpass machen. Diese Fotos dürfen auf der Vereins-Website, nicht aber in den sozialen Medien veröffentlicht werden.

  • Es dürfen auch Flyer sowie Mails an die Teilnehmenden einer Veranstaltung verteilt, bzw. verschickt werden. 

  • Teilnehmende am Schaffhauser Ferienpass müssen eine Haftpflicht-Versicherung haben.

  • Die Schaffhauser Kantonalbank, Hauptsponsorin des Schaffhauser Ferienpasses, darf die   Adressen der Teilnehmenden einmalig für Werbezwecke, spätestens im Folgejahr verwenden.

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