von A bis Z
Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, die Klassenlehrperson zu kontaktieren.
Grundsätze:
- Alle Absenzen/Abwesenheiten werden durch die Erziehungsberechtigten via "Klapp-App" gemeldet
- Planbare Termine (Arzt, Zahnarzt, Strassenverkehrsamt etc.) werden, wenn immer möglich, ausserhalb der offiziellen Schulzeit verinbart und so früh wie möglich via "Klapp-App" gemeldet
- Verpasster Stoff muss selbständig nachgeholt werden (Kontakt zum/zur Tandempartner/in aufnehmen)
- Sobald man wieder am Unterricht teilnimmt, werden verpasste Prüfungen während oder ausserhalb der offiziellen Schulzeit nachgeholt.
- Jokertage werden frühzeitig (mind. eine Woche vorher) via "Klapp-App" von den Erziehungsberechtigten gemeldet.
- In der ersten und der letzten Woche nach bzw. vor den Ferien werden Jokertage nur zur Ferienverlängerung (vorzeitige Abreise, spätere Rückkehr) gestattet. Nach Bezug der Jokertage werden keine zusätzlichen Ferienverlängerungen bewilligt.
Zuständigkeiten für Urlaub/Dispensationen von Schülerinnen und Schüler:
Urlaub/Dispensation | Gesuch zu richten an... |
Jokertage | Klassenlehrperson |
Urlaub bis 2 Tage(ohne Ferienverlängerung) | Klassenlehrperson |
Urlaub ab 2 Tagen | Schulleitung |
Ferienverlängerung (ohne Jokertage) | Schulleitung |
SchülerInnen von einzelnen Fächern dispensieren | Schulleitung |
Die Schule ist bestrebt, die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu beurteilen. Deshalb zählen in der Promotion alle Fächer.
Zudem werden die Noten in den Fächern D, F, E ,M mit Kreuzchen ergänzt, welche Teilbereiche ausweisen. Die Kreuzchen müssen unabhängig von den Noten betrachtet werden.
Schaffhausen (Hohberg, Kreuzgut, Steingut), Stetten, Lohn, Büttenhardt, Merishausen (3. Sek)
Das Schulhaus Gräfler wurde 1974 erbaut. Der Architekt hiess W. Förderer. Weitere Bauten von ihm in SH sind: SH Kantonalbank, Kanti Neubau, Kirche St. Konrad in Buchthalen.
Die 2. Sekklassen nehmen jeweils im November am schweizerischen Informati-Biber-Wettbewerb teil.
Regeln:
- Jedes Schulkind hat Anspruch auf vier freie Schulhalbtage pro Schuljahr.
- Diese können als Halbtage oder ganze Tage eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer spätestens 3 Schultage vor dem Antritt via "Klapp-App" durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Nur so ist gewährleistet, dass auch alle Fachlehrpersonen rechtzeitig informiert werden können und ihren Unterricht entsprechend planen können (z. B. Schulküche). Die rechtzeitig gemeldeten Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen
- Mit Ablauf des Schuljahres verfällt der Anspruch auf bis dahin nicht bezogene Jokertage.
- In der ersten und der letzten Woche nach bzw. vor den Ferien werden Jokertage nur zur Ferienverlängerung (vorzeitige Abreise, spätere Rückkehr) gestattet. Nach Bezug der Jokertage werden keine zusätzlichen Ferienverlängerungen bewilligt.
- Der ausfallende Lernstoff ist vor- oder nachzuholen. Dafür sind die Eltern und das Schulkind verantwortlich.
- Wenn am betreffenden Tag eine Prüfung, ein Vortrag Ihres Kindes oder ein spezieller Schulanlass angesagt ist, wird grundsätzlich kein Jokertag bewilligt.
- Jokertage sind generell sinnvoll einzusetzen, da diese immer mit Umtrieben für die Lernenden wie auch für die Lehrpersonen verbunden sind.
- ...meldet sich umgehend bei der abwesenden Schülerin/dem abwesenden Schüler und informiert was in der Schule gelaufen ist und welche Arbeiten zwingend erledigt werden müssen. Fall keine Unterlagen abzugeben sind, kann dieser Austausch auch auf elektronischem Weg gemacht werden.
Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt.
Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.
Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.
Hilfe/Support
Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung:
https://klapp.mobi/support
032 510 08 38 (Festnetztarif)
Montag-Freitag: 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
Neu ab dem Schuljahr 20/21 nimmt die gesamte Sekundarschule am Internationalen Mathematikwettbewerb (ww.smasv.ch/) teil. Hierbei werden in einer schulinternen Vorentscheidung die Viertelfinalisten ermittelt, welche dann im Frühjahr an der Mathematikmeisterschaft teilnehmen können. Zudem gibt es für die Schulsieger Preise.
Die SuS erhalten zusammen mit ihrem Surface einen Microsoft Office 365-Zugang. Den Umgang mit den darin enthaltenen Apps (Teams, Outlook, OneNote u.a.) lernen sie im Unterricht. Office 365 kann ebenso auf dem privaten Smartphone intsalliert werden, technischer Support kann hierbei aber nicht gleistet werden.
Das Schulhaus Gräfler verfügt über Mountainbikes, mit denen im Rahmen des Sportunterrichts oder von Exkursionen Sport betrieben werden kann. Dies entspricht im Lehrplan der Rubrik "Rollen und Gleiten".
Die Mountainbikes werden in der Schul-eigenen "Bike-Werkstatt" gewartet, welche durch das gleichnamige Profilfach bewirtschaftet wird.
Jede Klasse führt in Kooperation mit Pro Natura mehrere "Umwelt-Einsätze" durch. Beispielsweise werden Waldböden freigeräumt, um den Lebensraum einer äusserst seltene Orchideenart zu erhalten, Neophyten bekämpft, oder "Wildbienen-Hotels" errichtet.
Für jeden Einsatz erhalten die Klassen einen fixen Betrag für die Klassenkasse.
In der ersten Woche der Sportferien findet das Skilager statt. Die Anzahl der Plätze richtet sich nach dem Lager-Ort.
Die Anmeldung sowie weitere Infos erfolgen über das Sportlehrer-Team.
Im zweiten Schuljahr der Oberstufe wird ein 5-Tägiges Sportlager durchgeführt.
In Tereno (TI) haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, verschiedene Sportarten auszuprobieren, für die es an der Regelschule nicht die nötigen Kapazitäten hat.Alle SuS erhalten bei Schuleintritt ein Microsoft Surface "Laptop". Dieses ist jeden Tag aufgeladen in den Unterricht mitzubringen. Es kann in allen Fächern zum Einsatz gebracht werden.
Das einwöchige Sportlager in Tenero ist ein unvergessliches Ereignis. Alle Schüler des Gräflers haben einmal in ihren drei Schuljahren die Gelegenheit daran teilzunehmen.
Umstufungen von der Real in die Sek erfolgen nur auf Antrag der Eltern.
Umstufungen von der Sek in die Real erfolgen auf Antrag der Klassenlehrperson oder der Eltern.
Die Klassenlehrpersonen informieren jeweils detailliert an den Elternabenden.
Alle wichtigen Informationen rund um die Umstufung finden Sie hier:
Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen - schule.sh.ch
Zweck des Zeugnisses
§3
- Das Zeugnis informiert die Erziehungsberechtigten sowie die Lehrpersonen der weiterführenden Klassen und Schulen.
- Das Zeugnis des ersten und zweiten Semesters eines Schuljahres gibt Auskunft über die Sachkompetenz mit Differenzierung sowie die Selbst- und
- Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme.
Zeugnisinhalt
§4
Das Zeugnis besteht aus den vom Erziehungsrat bestimmten Formularen:
a) Beurteilungsbogen Sachkompetenz;
b) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz.
Beurteilung der Sachkompetenz
§5
- In der 1. und 2. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz ohne Noten.
- Ab der 3. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz mit ganzen und halben Noten von 6 bis 1. Dabei gilt die Note 6 als höchste Beurteilung. Die Note 4 bedeutet, dass die Leistungen des Kindes die Grundanforderungen erfüllt haben.
- Die Beurteilung der Sachkompetenz bemisst sich an den im Lehrplan vorgegebenen Lernzielen.
Beurteilungsgespräch
§6
- Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin führt einmal pro Schuljahr ein Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten durch.
- Dieses Gespräch basiert in der Regel auf dem Zeugnis des ersten Semesters und muss bis spätestens 15. März erfolgt sein. Der Schüler bzw. die Schülerin nimmt in der Regel daran teil. Dabei sind zusätzlich folgende Formulare zu verwenden:
a) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz für Erziehungsberechtigte;
b) Selbstbeobachtungsbogen für Schülerinnen und Schüler. - In begründeten Ausnahmefällen kann das Beurteilungsgespräch auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.
Beobachtungsbogen
§7
- Die Erziehungsberechtigten können ihre Beobachtungen zur Selbst- und Sozialkompetenz ihres Kindes auf dem Beobachtungsbogen festhalten und diesen zum Gespräch mitbringen.
- Schüler und Schülerinnen ab der 3. Primarklasse füllen den Selbstbeobachtungsbogen aus.Microsoft
Weitere Informationen zur Umstufung (Sek <=> Real) und zum Selektionsverfahren entnehmen Sie der Broschüre für die Erziehungsberechtigten:
Umstufungsverfahren - schule.sh.ch
Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen - schule.sh.ch