von A bis Z

Anbei die wichtigsten Informationen rund um unsere Schuleinheit von A bis Z. 
Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, die Klassenlehrperson zu kontaktieren.

A bis Z an der Schuleinheit Buchthalen 

A
Absenzen Schülerinnen und Schüler

Unvorhersehbare Absenzen (wie Krankheit, Unfall etc.) werden durch die Erziehungsberechtigten vor dem Unterrichtsbeginn der Klassenlehrperson via Klapp gemeldet. Arzttermine und ähnliches sollten, wann immer möglich, ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Diese Absenzen sind ebenfalls frühzeitig per Klapp der Klassenlehrperson zu melden.
Benutzung Jokertage, siehe unter => J

Anlässe

Es finden viele Anlässe während des Schuljahres statt. Diese werden in der Schuljahresplanung und auf der Homepage unter Willkommen => "Aktuell" publiziert.

Ansprechpersonen

Bei Fragen und Problemen wenden sich die Erziehungsberechtigten immer zuerst direkt an die jeweilige Lehrperson. Sollte sich keine befriedigende Lösung ergeben, ist die zuständige Schulleitung die nächste Ansprechperson.

Assistenzen

Zur Unterstützung der Lehrpersonen und Klassen werden Schulassistenzen nach Möglichkeit eingesetzt. Die Aufgabenerteilung und die direkte Führung der Schulassistenzen obliegen den jeweiligen Lehrpersonen.

B
Begabtenförderung

Die Begabtenförderung fördert einzelne Kinder mit speziellen Begabungen. Dafür ist eine Anmeldung zur Abklärung beim SAB nötig. Weitere Infos unter:

Fachstelle für Begabungs- / Begabtenförderung


Bekleidung Schülerinnen und Schüler

Die Schüler:innen aller Stufen sollen in sauberer und angemessener Kleidung in die Schule kommen.

Beratungsstellen

Im Kanton Schaffhausen gibt es viele kantonale Dienste und Beratungsstellen, die bei körperlichen, psychischen und schulischen Schwierigkeiten in der Entwicklung der Kinder beigezogen werden können. Eine Übersicht ist auf der Schulportal-Webseite des Kantons Schaffhausens zu finden:

Schulische Dienste

Besuch Kindergarten

Der Besuch der neuen Kindergartenkindern findet im Mai/Juni statt.

Besuchsmorgen

Findet in der gleichen Woche in der ganzen Schuleinheit statt. Am Samstag darf kein Besuchsmorgen stattfinden. Der Zeitpunkt im Jahr kann variieren. Die Besuchswoche ist im Jahresplan ersichtlich.

Beurteilung

Die ganzheitliche Beurteilung findet gemäss den Vorgaben des Kantons Schaffhausen statt.
Weitere Infos unter folgendem Link:

Beurteilen und Fördern

C
Co-Schulleitung

Die Schuleinheit Buchthalen wird in Co-Leitung von Frau Yvonne Stocker und Frau Nastassja Dealtrey geführt.
D
DaZ

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird in der Regel von einer ausgebildeten Fachlehrperson, in Absprache mit der Klassenlehrperson, erteilt. Wenn möglich findet der Unterricht während der offiziellen Unterrichtszeit statt. Das Angebot ist begrenzt.

Disziplinarische Massnahmen

Die Lehrperson kann disziplinarische Massnahmen aussprechen nach Paragraf 7, Absatz 1 der Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen (SHR 411.101). Sind diese ausgeschöpft und es hat keine Verbesserung stattgefunden, kann die Lehrperson bei der Schulleitung weitere Massnahmen beantragen. Die Erziehungsberechtigten werden adäquat benachrichtigt.

SHR 413.101 - Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Kanton Schaffhausen - Erlass-Sammlung


E
Eintritt Kindergarten
Kinder, welche das 4. Lebensjahr bis zum 31. Juli eines Kalenderjahres erreicht haben, werden schulpflichtig und treten laut kantonalem Schulgesetz nach den Sommerferien im August in den zweijährigen obligatorischen Kindergarten ein. Eine Rückstellung können die Erziehungsberechtigten mit einem begründeten Gesuch an die Schulleitung bis zu den Herbstferien beantragen.

Elternabende


Jedes Schuljahr findet obligatorisch pro Klasse/Kindergarten ein Elternabend statt.
Für die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder gibt es im Herbst einen obligatorischen Elternabend. Die Einladung & Durchführung erfolgt durch das Schulamt.
In der 6. Klasse findet im September ein obligatorischer Elternabend zum Übertritt in den 3. Zyklus statt. Die Einladung erfolgt via Lehprerson des 2. Zyklus.

Elterngespräche

Pro Schuljahr findet ein obligatorisches Standortgespräch statt.

Elternrat
Der Elternrat besteht aus Eltern der Schuleinheit Buchthalen. Die Zusammenarbeit regelt das entsprechende Reglement.
Erreichbarkeit
Die Lehrpersonen und die Schulleitung sind per Klapp erreichbar.

F
Fahrräder
Fahrräder müssen bei den Veloständern auf beiden Seiten der alten Sporthalle, sowie bei der Wand beim Brunnen abgestellt werden.

Ferien
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan des Kantons Schaffhausens.

Schulferien

Fundsachen

Es gibt im Alt- und Neubau eine Fundkiste neben der Türe. Die nicht abgeholten Kleider werden Ende Schuljahr einer gemeinnützigen Organisation gespendet.


G
Gotti/Götti
Jedem Erstklasskind wird ein Götti/Gotti aus den 6. Klassen zugeteilt. Sie helfen den 1.Klässler:innen, sich im Schulhaus und auf dem Schulareal zurecht zu finden. 
H
Handy/Mobile Geräte
Die privaten Geräte sind im Schulalltag nicht erwünscht und müssen gemäss Schulordnung während der Unterrichtszeiten zwischen 07.30Uhr und 17.15Uhr ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut sein. Noch besser wäre es, wenn die Geräte zu Hause bleiben würden.
Siehe Schulhausordnung
Hausaufgaben
Grundsätzlich gilt, dass die Hausaufgaben für das Kind ohne fachliche Unterstützung der Erziehungsberechtigten machbar sind. Von Freitag auf Montag und mittwochs gibt es keine Hausaufgaben.

Hausaufgabenhilfe
Die Hausaufgabenhilfe findet montags, dienstags und donnerstags zwischen 15.30 und 17.15 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern mit einem Formular.
Hauswartung
Für den Unterhalt der Schulgebäude, sowie die Ordnung auf den Aussenplätzen ist die Hauswartung zuständig und unterstützt die Lehrpersonen bei diversen Aktivitäten.
J
Jokertage
Die Jokertage können wie folgt eingesetzt werden:
1.Kindergarten: 20 Halbtage
2.Kindergarten: 10 Halbtage
Ab 1. Klasse: 4 Halbtage
Die Jokertage werden pro Schuljahr abgerechnet und können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden. Die Jokertage werden der Klassenlehrperson mindestens drei Schultage im Voraus über Klapp gemeldet. Bezüge von Jokertagen, die später als drei Schultage im Voraus eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.
K
Kindergarten
Durch den Kindergarteneintritt beginnt für ein Kind die Bildungslaufbahn in der Volkschule. Die Kinder werden auf spielerische Art & Weise gefördert. Zu unserer Schuleinheit gehören folgende Kindergärten:

Buchthalen 1&2
Windegg
Kindergartenreise
Einmal im Schuljahr gehen die Kindergartenklassen auf eine Kindergartenreise. Für die Organisation ist die Kindergartenlehrperson verantwortlich.
Kindergartenweg
Auf dem Kindergartenweg lernen die Kinder den Umgang mit dem Strassenverkehr, stärken ihr Selbstvertrauen und entwickeln ihre sozialen Kontakte weiter. Die Eltern werden gebeten, ihr Kind zu Fuss in den Kindergarten zu begleiten, bis es den Weg selbstständig gehen kann. Das Kind soll das Znünitäschli und den Kindergartenstreifen selbstständig tragen.
Klapp
Klapp ist eine App für die Kommunikation zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung. Auf dieser App werden Abmeldungen/Absenzen/Jokertage erfasst und Nachrichten geschrieben. Wichtige Informationen und Mitteilungen der Schule werden ausschliesslich über Klapp versendet.
Klassenlager
Üblicherweise findet das Klassenlager in der 5. oder 6. Klasse statt. Die Klassenlehrperson entscheidet über den Zeitpunkt.
Kommunikation Eltern
Die Kommunikation läuft über Klapp.
L
Läuse
Jeweils nach den Ferien werden die Kinder auf Kopfläuse untersucht. Die Daten werden im Jahresplan festgehalten. Die Kinder werden von einer Gruppe aus Eltern, die speziell geschult sind, untersucht. Bei Lausbefall bekommen die betroffenen Kinder/Familien ein Infoblatt, wie vorzugehen ist. Gibt es in einer Klasse Lausbefall, wird nach 2 Wochen eine Nachkontrolle (Nachlausen) organisiert in der Schule/Kindergarten. Im Teamzimmer ist im Lausordner ersichtlich, welche Kinder oder Klassen betroffen sind.
Lehrplan
An der Schuleinheit Buchthalen wird nach Lehrplan 21 unterrichtet.
Lehrplan 21
Logopädie
Bei Schülerinnen und Schüler, welche sprachliche Schwierigkeiten oder Sprachstörungen aufweisen, kann die Therapie für eine gewisse Zeit kostenlos beansprucht werden. Die Schülerinnen und Schüler werden mit Reihenerfassungen im Kindergarten von einer ausgebildeten Fachperson untersucht. Die Anmeldung erfolgt durch die Logopädin/den Logopäden im Einverständnis der Eltern. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
M
Medien
Zeitliche Empfehlung für alle Medien (Fernseher, Internet, Tablet, Video- und Computerspiele, Smartphone etc.) zusammen:
Bis 3 Jahre: 0 min/Tag,
3-5 Jahre max. 30min/Tag
6-9 Jahre max. 60min/Tag
10-13 Jahre max. 90min/Tag
Die Benutzung der Medien soll von den Eltern begleitet werden.
Mittagstisch
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Weitere Infos unter: 
Mittagstisch Zündelgut
N
Notfälle
Für Notfälle braucht jede Lehrperson von jedem Kind eine gültige Telefonnummer, auf denen die Erziehungsberechtigten erreichbar sind. Zudem muss das Notfallblatt der Schuleinheit anfangs Schuljahr ausgefüllt und abgegeben werden.
O
Oberstufe
Alle wichtigen Informationen zur Oberstufe können in der folgenden Elternbroschüre nachgeschaut werden: 
Elternbroschüre Oberstufe Selektionsverfahren
P
Pausenplatz
Der Pausenplatz ist ein Ort der Begegnung, wo Bewegung und Erholung im Zentrum stehen. Die Grundlage dafür ist ein respektvoller Umgang. Wert legen wir zudem darauf, dass kein Abfall liegen gelassen wird und auch der Pausenplatz ein medienfreier Ort ist. 
Siehe Schulhausordnung: Schulhausordnung
Psychomotorik
In der Stadt Schaffhausen wird von der kantonalen Fachstelle Psychomotorik eine Therapie angeboten. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern.

Psychomotorik
Q
Quartalsbrief
Die Schulleitung, sowie die Klassenlehrpersonen informieren die Eltern mit einem Quartalsbrief über relevante und wichtige Ereignisse (z.B. Waldtage, Projekttage, Schulzahnklinik etc.).
R
Räbeliechtli
Der Kindergarten organisiert einen Räbeliechtliumzug. Weitere Infos wird jede Kindergartenklassenlehrperson mitteilen.
Religionsunterricht
Wird von den reformierten und katholischen Kirchgemeinden organisiert und kommuniziert. Die Schule stellt nach Möglichkeit Räumlichkeiten zur Verfügung.
S
SAB
Die Schulische Abklärung und Beratung klärt Kinder zu unterschiedlichen Fragestellungen ab. Die Kinder werden in der Regel durch die Klassenlehrperson, SHP, oder der/die Logopäd:in mit dem Einverständnis der Eltern angemeldet. Mit dieser Beratung können die Kinder bestmöglich unterstützt werden.
Schulagenda
Termine/Anlässe werden auf der Homepage veröffentlicht.
Schulärztlicher Dienst
Das Gesundheitsamt organisiert die Impfungen, zu welchen man sich freiwillig anmelden kann. Weitere Infos unter: 
Schulärztlicher Dienst
Schülereinteilung
Die Schülerinnen und Schüler werden von der Schule eingeteilt.
Schülerrat
Der Schülerrat tagt an festgelegten Daten unter der Leitung der Schulsozialarbeit. Die 2.-6. Klassen wählen eine Vertretung. Das Protokoll wird an alle Lehrpersonen verschickt.
Schulhausordnung
Die Schulhausordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Schulhausordnung
Schulische Heilpädagogik
Die Schulische Heilpädagogik gibt es momentan erst auf der Kindergartenstufe.
Schulreise
Es findet jährlich eine eintägige Schulreise statt.
Schulsozialarbeit (SSA)
Schulweg
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Kinder sollen den Schulweg zu Fuss, dem Scooter oder dem Fahrrad selbstständig zurücklegen. E-Scooter oder Ähnliches sind verboten und dürfen erst ab 16 Jahren benutzt werden. Das Schulareal darf nicht mit dem Auto befahren werden, die Parkplätze sind kostenpflichtig und ausschliesslich dem Schulpersonal vorbehalten.
Schulzahnklinik
Alle Kinder werden jährlich durch einen Arzt/eine Ärztin der Schulzahnklinik untersucht. Die Reihenuntersuchung ist für alle Schüler:innen obligatorisch. Die Eltern erhalten nach dem Untersuch einen Bericht über den Zustand der Zähne der Kinder. Der Bericht muss an die Klassenlehrperson unterschrieben retourniert werden. Diese sendet die Berichte an die Schulzahnklinik zurück. Die Behandlung kann entweder bei der Schulzahnklinik oder privat erfolgen.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht wird ab der 1.Klasse angeboten. In den Ferien finden jeweils konstenlose Kurse in der KSS statt. Diese empfehlen wir dringend für Kinder, welche noch nicht schwimmen können.
Seniorinnen und Senioren
Es sind verschiedene Seniorinnen und Senioren in verschiedenen Klassen im Einsatz.
Skilager
In der ersten Sportferienwoche wird jeweils ein Skilager angeboten.
Stützunterricht
Der Stützunterricht ist ein freiwilliges Förderangebot. Es dient dazu, Schüler:innen mit vorübergehenden Teilleistungsschwächen oder Lernrückständen in Deutsch oder Mathematik den Anschluss in der Regelklasse zu ermöglichen. Der Stützunterricht findet ausserhalb des Stundenplanes in Kleingruppen von maximal 4 Schüler:innen statt und dauert höchstens 2 Jahre. Die Lektion ist kostenpflichtig (200 Franken pro Semester für eine Wochenlektion). Wenn die Klassenlehrperson bei einem Kind Bedarf an Stützunterricht sieht, schlägt sie diesen den Eltern vor. Die Stützkommisssion des Schulhauses entscheidet nach der Anmeldung des Kindes - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Anzahl Stütz-Poollektionen, Kombinierbarkeit mit dem Stundenplan) - ob das Kind den Stützunterricht besuchen kann.
Ü
Übertritt 3. Klasse in die 4. Klasse
Die Schuleinheit Buchthalen behält sich vor, Klassenkonstellationen nach der 3. Klasse zu überprüfen und gegebenenfalls die Klassen für die 4. Klasse neu zu mischen.
Übertrittsbesuche (Wellentag)
Die Übertrittsbesuche in die 1. bzw. 4. Klasse bzw. Oberstufe finden einheitlich am letzten Montag vor den Sommerferien statt.
Die 3. Klasslehrpersonen besuchen ihre zukünftigen 1.Klasskinder in den Kindergärten und überbringen ihnen ein kleines Präsent für den Schulstart. Der Termin variiert von Jahr zu Jahr, wird aber von der Schulleitung in der Jahresplanung fisiert. Dies wird wie eine Hospitation organisiert oder durch Spetten abgegolten.
U
Unterrichtszeiten
1. Kindergartenjahr: Montag- bis Freitagmorgen: 08.20 Uhr – 11.50 Uhr
2. Kindergartenjahr: Montag- bis Freitagmorgen: 08.20 Uhr – 11.50 Uhr / Dienstag- und Donnerstagnachmittag: 13.35 Uhr – 15.30 Uhr
Blockzeiten in der Primarschule: 8.20 bis 11.50 Uhr, jeden Tag. Der Mittwochnachmittag bleibt für alle Kinder schulfrei. Die weiteren freien Nachmittage können von Schuljahr zu Schuljahr variieren, ebenso die Unterrichtszeiten zwischen 07.30Uhr und 08.20 und 13.45Uhr bis 17.15Uhr.
Urlaub Schülerinnen und Schüler

Bei Urlaub während der Unterrichtszeit ist ein Gesuch über folgende Instanzen zu stellen:

Klassenlehrperson:
Die Klassenlehrperson kann eine Dispensation bis 2 Tage (ohne Ferienverlängerung) bewilligen

Schulleitung:
Über Dispensationen von mehr als 2 bis maximal 5 Tagen entscheidet die Schulleitung auf schriftliches Gesuch der Eltern.
V
Verkehrserziehung
Einmal im Schuljahr werden die 1. bis 5. Klassen von den zuständigen Polizisten für Verkehrserziehung besucht. Dabei lernen die Kinder in einem theoretischen und praktischen Teil das korrekte Verhalten auf und neben der Strasse. In der 5. Klasse wird eine Veloprüfung abgelegt. Dafür braucht jedes Kind eine verkehrstaugliche Ausrüstung (Fahrrad & Helm).
Z
Zahnprophylaxe
Die Fachfrau/der Fachmann für Zahnhygiene besucht die Klassen aller Stufen. Dabei lernen die Kinder das korrekte Zähneputzen und es wird auf gesunde und ungesunde Nahrungsmittel für die Zähne hingwiesen. In der 6. Klasse gibt es ein Zahnseidetraining. Einmal jährlich findet die Zahnkontrolle durch den Schulzahnarzt statt.
Zeugnis
Im Kindergarten wird eine Besuchsbestätigung ausgestellt und die Kinder erhalten die Zeugnismappe, welche sie durch ihre Schulkarriere tragen werden.
1. & 2. Klasse ein Mal pro Jahr, ohne Noten
3. & 4. Klasse ein Mal pro Jahr, mit Noten
5. & 6. Klasse zwei Mal pro Jahr, mit Noten
Znüni
Es wird empfohlen, dem Kind einen gesunden Znüni mitzugeben.
Zyklus
Zyklus 1: von Kiga bis und mit 2. Klasse
Zyklus 2: von 3. Klasse bis und mit 6. Klasse
Zyklus 3: von 1. Oberstufe bis und mit 3. Oberstufe

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