von A bis Z
Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, die Klassenlehrperson zu kontaktieren.
Grundsätze:
- Alle Absenzen/Abwesenheiten werden durch die Erziehungsberechtigten via "Klapp-App" gemeldet
- Planbare Termine (Arzt, Zahnarzt, Strassenverkehrsamt etc.) werden, wenn immer möglich, ausserhalb der offiziellen Schulzeit verinbart und so früh wie möglich via "Klapp-App" gemeldet
- Verpasster Stoff muss selbständig nachgeholt werden (Kontakt zum/zur Tandempartner/in aufnehmen)
- Sobald man wieder am Unterricht teilnimmt, werden verpasste Prüfungen während oder ausserhalb der offiziellen Schulzeit nachgeholt.
- Jokertage werden frühzeitig (mind. eine Woche vorher) via "Klapp-App" von den Erziehungsberechtigten gemeldet.
Zuständigkeiten für Urlaub/Dispensationen von Schülerinnen und Schüler:
Urlaub/Dispensation | Gesuch zu richten an... |
Jokertage | Klassenlehrperson |
Urlaub bis 2 Tage(ohne Ferienverlängerung) | Klassenlehrperson |
Urlaub ab 2 Tagen | Schulleitung |
Ferienverlängerung (ohne Jokertage) | Schulleitung |
SchülerInnen von einzelnen Fächern dispensieren | Schulleitung |
Finden zwei Mal im Jahr statt. Die Termine finden Sie in der Jahresplanung.
In unseren Schulbibliotheken stehen dir viele Titel aktueller Jugendliteratur und Sachbücher zur Verfügung. Die Bibliothek wird von den Klassen regelmässig während des Unterrichts besucht. Ausserhalb des Unterrichts steht sie dir jeweils am Montag von 15.30-16.30 Uhr offen.
Richtlinien Urlaubsbewilligung
Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt.
Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.
Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.
Hilfe/Support
Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung:
https://klapp.mobi/support
032 510 08 38 (Festnetztarif)
Montag-Freitag: 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
Die Steigschule verfügt über einen aktiven Elternrat. Dieser ist in ein Kernteam und Klassendelegierte aufgeteilt. Der Elternrat bringt sich aktiv bei Schulanlässen ein und unterstützt die Schule, z.B. Lauskontrolle, Weihnachtsanlass, Gesunder Znüni, Märchenzelt, …
Das Konzept «Elternrat Steigschule Schaffhausen» regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen.
Die Termine der Schulferien im Kanton Schaffhausen werden vom Schulamt publiziert:
Schulferien in der Stadt Schaffhausen
Das Merkblatt «Gesunder Znüni» erläutert, was die Kinder zum Znüni mitbringen sollen.
Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar.In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.
Die Kontaktdaten der Hauswartung und weitere Informationen zu unserem Schulgebäude sind hier hinterlegt:
Schulen der Stadt Schaffhausen - Gebäude (schulen-stadtsh.ch)
folgt
Regeln:
- Jedes Schulkind hat Anspruch auf vier freie Schulhalbtage pro Schuljahr.
- Diese können als Halbtage oder ganze Tage eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer spätestens 3 Schultage vor dem Antritt via "Klapp-App" durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Nur so ist gewährleistet, dass auch alle Fachlehrpersonen rechtzeitig informiert werden können und ihren Unterricht entsprechend planen können (z. B. Schulküche). Die rechtzeitig gemeldeten Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen
- Mit Ablauf des Schuljahres verfällt der Anspruch auf bis dahin nicht bezogene Jokertage.
- In der ersten und der letzten Woche nach bzw. vor den Ferien werden Jokertage nur zur Ferienverlängerung (vorzeitige Abreise, spätere Rückkehr) gestattet. Nach Bezug der Jokertage werden keine zusätzlichen Ferienverlängerungen bewilligt.
- Der ausfallende Lernstoff ist vor- oder nachzuholen. Dafür sind die Eltern und das Schulkind verantwortlich.
- Wenn am betreffenden Tag eine Prüfung, ein Vortrag Ihres Kindes oder ein spezieller Schulanlass angesagt ist, wird grundsätzlich kein Jokertag bewilligt.
- Jokertage sind generell sinnvoll einzusetzen, da diese immer mit Umtrieben für die Lernenden wie auch für die Lehrpersonen verbunden sind.
- ...meldet sich umgehend bei der abwesenden Schülerin/dem abwesenden Schüler und informiert was in der Schule gelaufen ist und welche Arbeiten zwingend erledigt werden müssen. Fall keine Unterlagen abzugeben sind, kann dieser Austausch auch auf elektronischem Weg gemacht werden.
Wichtige Termine die viele Schülerinnen und Schüler betreffen, werden in der Agenda auf der Homepage abgebildet. Alle weiteren Termine gibt die Klassenlehrperson bekannt.
Der Kinderrat hat Antragsrecht an die Teamsitzung, umgekehrt können MA der Schule Themen zur Besprechung in den Kinderrat einbringen.
Kinderrat
Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt.
Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.
Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.
Hilfe/Support
Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung:
https://klapp.mobi/support
032 510 08 38 (Festnetztarif)
Montag-Freitag: 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Schülerinnen und Schüler können die Lehrpersonen direkt via Teams anschreiben. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) können die Lehrpersonen via "Klapp-App" direkt erreichen. Alle anderen Personen wenden sich für den Erstkontakt direkt an die Schulleitung.
Die aktuellen Nutzungsordnungen sind hier zu finden und werden alle 3 Jahre neu unterzeichnet:
Stadt Schaffhausen: Informationen für Eltern (stadt-schaffhausen.ch)
Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar.
In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.
Link Bildungsplattform: Stundenplan
Hemmental: alle Kinder haben am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag frei!
Auszug aus der Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen: „In Schulgebäuden, auf dem Schulareal und während Schulveranstaltungen ist den Schülern das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. “Der Stadtschulrat Schaffhausen hat die kantonale Schulordnung mit folgender Weisung ergänzt: „Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, auf dem Schulareal und dem Schulweg zu rauchen. Die Eltern werden eingeladen, die Schulorgane bei der Durchsetzung dieser Anordnung zu unterstützen.“
Die Diebstahlsicherung (Veloschloss) ist Sache des Besitzers.
Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Stadt Schaffhausen finden Sie in diesem Merkblatt: Versicherungs-Merkblatt
Zweck des Zeugnisses
§3
- Das Zeugnis informiert die Erziehungsberechtigten sowie die Lehrpersonen der weiterführenden Klassen und Schulen.
- Das Zeugnis des ersten und zweiten Semesters eines Schuljahres gibt Auskunft über die Sachkompetenz mit Differenzierung sowie die Selbst- und
- Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme.
Zeugnisinhalt
§4
Das Zeugnis besteht aus den vom Erziehungsrat bestimmten Formularen:
a) Beurteilungsbogen Sachkompetenz;
b) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz.
Beurteilung der Sachkompetenz
§5
- In der 1. und 2. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz ohne Noten.
- Ab der 3. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz mit ganzen und halben Noten von 6 bis 1. Dabei gilt die Note 6 als höchste Beurteilung. Die Note 4 bedeutet, dass die Leistungen des Kindes die Grundanforderungen erfüllt haben.
- Die Beurteilung der Sachkompetenz bemisst sich an den im Lehrplan vorgegebenen Lernzielen.
Beurteilungsgespräch
§6
- Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin führt einmal pro Schuljahr ein Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten durch.
- Dieses Gespräch basiert in der Regel auf dem Zeugnis des ersten Semesters und muss bis spätestens 15. März erfolgt sein. Der Schüler bzw. die Schülerin nimmt in der Regel daran teil. Dabei sind zusätzlich folgende Formulare zu verwenden:
a) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz für Erziehungsberechtigte;
b) Selbstbeobachtungsbogen für Schülerinnen und Schüler. - In begründeten Ausnahmefällen kann das Beurteilungsgespräch auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.
Beobachtungsbogen
§7
- Die Erziehungsberechtigten können ihre Beobachtungen zur Selbst- und Sozialkompetenz ihres Kindes auf dem Beobachtungsbogen festhalten und diesen zum Gespräch mitbringen.
- Schüler und Schülerinnen ab der 3. Primarklasse füllen den Selbstbeobachtungsbogen aus.Microsoft
Weitere Informationen zur Umstufung (Sek <=> Real) und zum Selektionsverfahren entnehmen Sie der Broschüre für die Erziehungsberechtigten:
Umstufungsverfahren - schule.sh.ch
Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen - schule.sh.ch