von A bis Z

Anbei die wichtigsten Informationen rund um unsere Schuleinheit von A bis Z. 
Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, die Klassenlehrperson zu kontaktieren.

von A bis Z an der Schuleinheit Steig-Hemmental

A
Absenzen / Abwesenheit

Grundsätze:

  • Alle Absenzen/Abwesenheiten werden durch die Erziehungsberechtigten via "Klapp-App" gemeldet
  • Planbare Termine (Arzt, Zahnarzt, Strassenverkehrsamt etc.) werden, wenn immer möglich, ausserhalb der offiziellen Schulzeit verinbart und so früh wie möglich via "Klapp-App" gemeldet
  • Verpasster Stoff muss selbständig nachgeholt werden (Kontakt zum/zur Tandempartner/in aufnehmen)
  • Sobald man wieder am Unterricht teilnimmt, werden verpasste Prüfungen während oder ausserhalb der offiziellen Schulzeit nachgeholt.
  • Jokertage werden frühzeitig (mind. eine Woche vorher) via "Klapp-App" von den Erziehungsberechtigten gemeldet.

Zuständigkeiten für Urlaub/Dispensationen von Schülerinnen und Schüler:
 

Urlaub/Dispensation Gesuch zu richten an...
Jokertage Klassenlehrperson
Urlaub bis 2 Tage(ohne Ferienverlängerung) Klassenlehrperson
Urlaub ab 2 Tagen Schulleitung
Ferienverlängerung (ohne Jokertage) Schulleitung
SchülerInnen von einzelnen Fächern dispensieren Schulleitung


Formular Urlaubsgesuch für Eltern.pdf

Richtlinien Urlaubsbewilligung.pdf

Anlässe
An den Schulen und in den Kindergärten werden diverse, vielfältige Anlässe durchgeführt. Zu Beginn des Schujahres erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten die Jahresplanung mit den vorgesehenen Anlässen.
Assistenz
Im Unterricht unterstützen Assistenzen die Klassenlehrperson bei der Arbeit.
B
Besuchstage

Finden zwei Mal im Jahr statt. Die Termine finden Sie in der Jahresplanung.

Bibliothek

In unseren Schulbibliotheken stehen dir viele Titel aktueller Jugendliteratur und Sachbücher zur Verfügung. Die Bibliothek wird von den Klassen regelmässig während des Unterrichts besucht. Ausserhalb des Unterrichts steht sie dir jeweils am Montag von 15.30-16.30 Uhr offen.

D
Dispensation
E
Elterngespräche
Elterngespräche liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Klassenlehrperson. Bei Bedarf kann das Gespräch zusätzlich mit Fachlehrpersonen geführt werden.
Elternkommunikation

Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt. 

Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.

Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.

Hilfe/Support

Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung: 

https://klapp.mobi/support
032 510 08 38 (Festnetztarif)
Montag-Freitag: 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr

Elternrat

Die Steigschule verfügt über einen aktiven Elternrat. Dieser ist in ein Kernteam und Klassendelegierte aufgeteilt. Der Elternrat bringt sich aktiv bei Schulanlässen ein und unterstützt die Schule, z.B. Lauskontrolle, Weihnachtsanlass, Gesunder Znüni, Märchenzelt, …

Das Konzept «Elternrat Steigschule Schaffhausen» regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen.

«Elternrat Steigschule Schaffhausen»

F
Ferien

Die Termine der Schulferien im Kanton Schaffhausen werden vom Schulamt publiziert:
Schulferien in der Stadt Schaffhausen

G
Gesunder Znüni
Der gesunde Znüni wird zwei Mal jährlich thematisiert, einmal unter Mitwirkung des Elternrates.
Das Merkblatt «Gesunder Znüni» erläutert, was die Kinder zum Znüni mitbringen sollen.
H
Handy

Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar.In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.

Hauswartung

Die Kontaktdaten der Hauswartung und weitere Informationen zu unserem Schulgebäude sind hier hinterlegt:
Schulen der Stadt Schaffhausen - Gebäude (schulen-stadtsh.ch)

J
Jahresplan
Der Jahresplan gibt Auskunft über die vorgesehenen Aktivitäten, Weiterbildungs- und Zeugnishalbtage.

Jahresplanung

folgt

Jokertage

Regeln:

  • Jedes Schulkind hat Anspruch auf vier freie Schulhalbtage pro Schuljahr.
  • Diese können als Halbtage oder ganze Tage eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer spätestens 3 Schultage vor dem Antritt via "Klapp-App" durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Nur so ist gewährleistet, dass auch alle Fachlehrpersonen rechtzeitig informiert werden können und ihren Unterricht entsprechend planen können (z. B. Schulküche). Die rechtzeitig gemeldeten Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen
  • Mit Ablauf des Schuljahres verfällt der Anspruch auf bis dahin nicht bezogene Jokertage.
  • In der ersten und der letzten Woche nach bzw. vor den Ferien werden Jokertage nur zur Ferienverlängerung (vorzeitige Abreise, spätere Rückkehr) gestattet. Nach Bezug der Jokertage werden keine zusätzlichen Ferienverlängerungen bewilligt.
  • Der ausfallende Lernstoff ist vor- oder nachzuholen. Dafür sind die Eltern und das Schulkind verantwortlich.
  • Wenn am betreffenden Tag eine Prüfung, ein Vortrag Ihres Kindes oder ein spezieller Schulanlass angesagt ist, wird grundsätzlich kein Jokertag bewilligt.
  • Jokertage sind generell sinnvoll einzusetzen, da diese immer mit Umtrieben für die Lernenden wie auch für die Lehrpersonen verbunden sind.
  • ...meldet sich umgehend bei der abwesenden Schülerin/dem abwesenden Schüler und informiert was in der Schule gelaufen ist und welche Arbeiten zwingend erledigt werden müssen. Fall keine Unterlagen abzugeben sind, kann dieser Austausch auch auf elektronischem Weg gemacht werden.
K
Kalender 

Wichtige Termine die viele Schülerinnen und Schüler betreffen, werden in der Agenda auf der Homepage abgebildet. Alle weiteren Termine gibt die Klassenlehrperson bekannt.

Kinderrat
Der Kinderrat tagt ca. 1 Mal pro Monat. Er setzt sich aus zwei Klassendelegierten jeder Klasse zusammen. Die SSA leitet den Kinderrat, der Zivi unterstützt mit Protokollschreiben. Weitere Teilnehmer der Versammlung (z.B. LP oder SL) können bei Bedarf eingeladen werden.

Der Kinderrat hat Antragsrecht an die Teamsitzung, umgekehrt können MA der Schule Themen zur Besprechung in den Kinderrat einbringen.

Kinderrat
Klapp-App

Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt.

Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.

Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.

Hilfe/Support 
Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung:

https://klapp.mobi/support
032 510 08 38 (Festnetztarif)
Montag-Freitag: 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Klassenrat
Der Klassenrat wird in den Klassen individuell durchgeführt.
L
Lehrpersonen

Schülerinnen und Schüler können die Lehrpersonen direkt via Teams anschreiben. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) können die Lehrpersonen via "Klapp-App" direkt erreichen. Alle anderen Personen wenden sich für den Erstkontakt direkt an die Schulleitung.

N
Nutzungsordnung PC / Tablet

Die aktuellen Nutzungsordnungen sind hier zu finden und werden alle 3 Jahre neu unterzeichnet:
Stadt Schaffhausen: Informationen für Eltern (stadt-schaffhausen.ch)

P
Private elektronische Geräte

Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar.
In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.

Q
Quintalsbrief
Die Schulleitung verfasst pro Quintal einen allgemeinen Informationsbrief für die Eltern. Darin wird auf Termine des folgenden Quintals hingewiesen, sowie weitergehende Informationen erläutert. Der Quintalsbrief wird in der Regel in der Woche vor Schulbeginn per Klapp versendet.
S
Schulhausordnung / Schulhausregeln
Schulsozialarbeit
Schwimmen
Es sind verschiedene Seniorinnen und Senioren in verschiedenen Klassen im Einsatz.
Senioren
Es sind verschiedene Seniorinnen und Senioren in verschiedenen Klassen im Einsatz.
Stundenplan
Der Stundenplan richtet sich nach den kantonalen Vorgaben.

Link Bildungsplattform: Stundenplan

Hemmental: alle Kinder haben am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag frei!
Suchtmittel

Auszug aus der Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen: „In Schulgebäuden, auf dem Schulareal und während Schulveranstaltungen ist den Schülern das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. “Der Stadtschulrat Schaffhausen hat die kantonale Schulordnung mit folgender Weisung ergänzt: „Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, auf dem Schulareal und dem Schulweg zu rauchen. Die Eltern werden eingeladen, die Schulorgane bei der Durchsetzung dieser Anordnung zu unterstützen.“

U
Urlaub
siehe: Absenz/ Abwesenheit => A 
V
Velos
Velos werden an den dafür vorgesehenen Unterständen abgestellt.
Die Diebstahlsicherung (Veloschloss) ist Sache des Besitzers.
Verkehrsinstruktion
Die Schaffhauser Polizei ist zuständig für die Verkehrsinstruktion. Dazu gehört insbesondere die Veloprüfung. (Link: Verkehrsinstruktion)
Versicherungsschutz

Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Stadt Schaffhausen finden Sie in diesem Merkblatt: Versicherungs-Merkblatt

Z
Zeugnisse und Beförderungen (Auszug)

Zweck des Zeugnisses

§3

  1. Das Zeugnis informiert die Erziehungsberechtigten sowie die Lehrpersonen der weiterführenden Klassen und Schulen.
  2. Das Zeugnis des ersten und zweiten Semesters eines Schuljahres gibt Auskunft über die Sachkompetenz mit Differenzierung sowie die Selbst- und
  3. Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler.

Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme. 


Zeugnisinhalt

§4

Das Zeugnis besteht aus den vom Erziehungsrat bestimmten Formularen: 
a) Beurteilungsbogen Sachkompetenz;
b) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz. 


Beurteilung der Sachkompetenz

§5

  1. In der 1. und 2. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz ohne Noten.
  2. Ab der 3. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz mit ganzen und halben Noten von 6 bis 1. Dabei gilt die Note 6 als höchste Beurteilung. Die Note 4 bedeutet, dass die Leistungen des Kindes die Grundanforderungen erfüllt haben.
  3. Die Beurteilung der Sachkompetenz bemisst sich an den im Lehrplan vorgegebenen Lernzielen.


Beurteilungsgespräch

§6

  1. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin führt einmal pro Schuljahr ein Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten durch.
  2. Dieses Gespräch basiert in der Regel auf dem Zeugnis des ersten Semesters und muss bis spätestens 15. März erfolgt sein. Der Schüler bzw. die Schülerin nimmt in der Regel daran teil. Dabei sind zusätzlich folgende Formulare zu verwenden:
    a) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz für Erziehungsberechtigte;
    b) Selbstbeobachtungsbogen für Schülerinnen und Schüler.
  3. In begründeten Ausnahmefällen kann das Beurteilungsgespräch auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. 

Beobachtungsbogen

§7

  1. Die Erziehungsberechtigten können ihre Beobachtungen zur Selbst- und Sozialkompetenz ihres Kindes auf dem Beobachtungsbogen festhalten und diesen zum Gespräch mitbringen.
  2. Schüler und Schülerinnen ab der 3. Primarklasse füllen den Selbstbeobachtungsbogen aus.Microsoft 

Word - 411.102.docm (sh.ch)

Weitere Informationen zur Umstufung (Sek <=> Real) und zum Selektionsverfahren entnehmen Sie der Broschüre für die Erziehungsberechtigten:

Umstufungsverfahren - schule.sh.ch
Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen - schule.sh.ch

Zivildienstleistende (Zivi)
Die Steigschule setzt Zivildienstleistende zur Unterstützung im Unterricht ein

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