von A bis Z

Anbei die wichtigsten Informationen rund um unsere Schuleinheit von A bis Z. 
Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, die Klassenlehrperson zu kontaktieren.

von A bis Z an der Schuleinheit Altstadt

A
Absenzen / Abwesenheit

Grundsätze:

  • Alle Absenzen/Abwesenheiten werden durch die Erziehungsberechtigten via "Klapp-App" gemeldet
  • Planbare Termine (Arzt, Zahnarzt, Strassenverkehrsamt etc.) werden, wenn immer möglich, ausserhalb der offiziellen Schulzeit verinbart und so früh wie möglich via "Klapp-App" gemeldet
  • Verpasster Stoff muss selbständig nachgeholt werden (Kontakt zum/zur Tandempartner/in aufnehmen)
  • Sobald man wieder am Unterricht teilnimmt, werden verpasste Prüfungen während oder ausserhalb der offiziellen Schulzeit nachgeholt.
  • Jokertage werden frühzeitig (mind. eine Woche vorher) via "Klapp-App" von den Erziehungsberechtigten gemeldet.
  • In der ersten und der letzten Woche nach bzw. vor den Ferien werden Jokertage nur zur Ferienverlängerung (vorzeitige Abreise, spätere Rückkehr) gestattet. Nach Bezug der Jokertage werden keine zusätzlichen Ferienverlängerungen bewilligt.
     

Zuständigkeiten für Urlaub/Dispensationen von Schülerinnen und Schüler:
 

Urlaub/Dispensation Gesuch zu richten an...
Jokertage Klassenlehrperson
Urlaub bis 2 Tage(ohne Ferienverlängerung) Klassenlehrperson
Urlaub ab 2 Tagen Schulleitung
Ferienverlängerung (ohne Jokertage) Schulleitung
SchülerInnen von einzelnen Fächern dispensieren Schulleitung


B
Besuchstage

Finden je nach Abteilung ein bis zwei Mal im Jahr statt. Die Termine erfahren Sie über die Klassenlehrperson oder in der Agenda.

Bibliothek

In unseren Schulbibliotheken stehen dir viele Titel aktueller Jugendliteratur und Sachbücher zur Verfügung. Die Öffnungszeiten teilt die Klassenlehrperson mit. Bitte keine Bücher direkt zurückgeben, sie müssen durch den Bibliotheksverantworliche(n) registriert werden.

D
Dispensation
Urlaub/Dispensation Gesuch zu richten an…
Jokertage Klassenlehrperson
Urlaub bis 2 Tage (ohne Ferienverlängerung) Klassenlehrperson
Urlaub ab 2 Tagen Schulleitung
Ferienverlängerung (ohne Jokertage) Schulleitung
SchülerInnen von einzelnen Fächern dispensieren Schulleitung
E
Elternkommunikation

Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt. 

Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.

Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.

Hilfe/Support

Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung: 

https://klapp.mobi/support
032 510 08 38 (Festnetztarif)
Montag-Freitag: 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr

E-Mail für Schülerinnen / Schüler

Für die Kommunikation nach aussen, z. B. mit den Lehrbetrieben oder weiterführenden Schulen, wird eine private E-Mailadresse benötigt. Das Schul-Login kann nur für die interne Kommunikation verwendet werden und wird beim Verlassen der Schule gelöscht.

F
Ferien

Die Termine der Schulferien im Kanton Schaffhausen werden vom Schulamt publiziert:
Schulferien in der Stadt Schaffhausen

H
Handy

Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar.In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.

Hauswartung

Die Kontaktdaten der Hauswartung und weitere Informationen zu unserem Schulgebäude sind hier hinterlegt:
Schulen der Stadt Schaffhausen - Gebäude (schulen-stadtsh.ch)

J
Jokertage

Regeln:

  • Jedes Schulkind hat Anspruch auf vier freie Schulhalbtage pro Schuljahr.
  • Diese können als Halbtage oder ganze Tage eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer spätestens 3 Schultage vor dem Antritt via "Klapp-App" durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Nur so ist gewährleistet, dass auch alle Fachlehrpersonen rechtzeitig informiert werden können und ihren Unterricht entsprechend planen können (z. B. Schulküche). Die rechtzeitig gemeldeten Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen
  • Mit Ablauf des Schuljahres verfällt der Anspruch auf bis dahin nicht bezogene Jokertage.
  • In der ersten und der letzten Woche nach bzw. vor den Ferien werden Jokertage nur zur Ferienverlängerung (vorzeitige Abreise, spätere Rückkehr) gestattet. Nach Bezug der Jokertage werden keine zusätzlichen Ferienverlängerungen bewilligt.
  • Der ausfallende Lernstoff ist vor- oder nachzuholen. Dafür sind die Eltern und das Schulkind verantwortlich.
  • Wenn am betreffenden Tag eine Prüfung, ein Vortrag Ihres Kindes oder ein spezieller Schulanlass angesagt ist, wird grundsätzlich kein Jokertag bewilligt.
  • Jokertage sind generell sinnvoll einzusetzen, da diese immer mit Umtrieben für die Lernenden wie auch für die Lehrpersonen verbunden sind.
  • ...meldet sich umgehend bei der abwesenden Schülerin/dem abwesenden Schüler und informiert was in der Schule gelaufen ist und welche Arbeiten zwingend erledigt werden müssen. Fall keine Unterlagen abzugeben sind, kann dieser Austausch auch auf elektronischem Weg gemacht werden.
K
Kalender 

Wichtige Termine die viele Schülerinnen und Schüler betreffen, werden auf KLAPP oder im Teams-Kalender der Klasse abgebildet. Die Daten der Schulferien und Feiertage finden Sie hier: Stadt Schaffhausen - Schulferien

Klapp-App

Die gesamte Kommunikation mit den Eltern (früher "Elternbriefe") wird über die "Klapp-App" sichergestellt.

Alle Informationen, wie die Erziehungsberechtigten die App installieren und einrichten, erfahren Sie in einem Brief von der Klassenlehrperson. Diese Einrichtung muss einmalig gemach werden und bleibt auch beim Schulhauswechsel innerhalb der Volksschule der Stadt Schaffhausen bestehen.

Absenzen und Jokertage sind direkt über die App zu melden. Fehlt das Kind in der Schule, wird die Absenz von den Lehrpersonen erfasst und die Erziehungsberechtigten erhalten umgehend die Meldung, dass das Kind fehlt.

Hilfe/Support 
Erziehungsberechtigte wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen rund um die Installation direkt bei Klapp. Diese stellen umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung:

https://klapp.mobi/support
032 510 08 38 (Festnetztarif)
Montag-Freitag: 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
L
Lehrpersonen

Schülerinnen und Schüler können die Lehrpersonen direkt via Teams/Mail anschreiben. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) können die Lehrpersonen via "Klapp-App" direkt erreichen. Alle anderen Personen wenden sich für den Erstkontakt direkt an die Schulleitung.

N
Nutzungsordnung PC / Tablet

Die aktuellen Nutzungsordnungen sind hier zu finden und werden alle 3 Jahre neu unterzeichnet:
Stadt Schaffhausen: Informationen für Eltern (stadt-schaffhausen.ch)

P
Private elektronische Geräte

Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar.
In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.

S
Schliessfächer


Die Schülerinnen und Schüler der Realschule haben ein eigenes Fach im Lernatelier. Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, können Schliessfächer im Gang vor den Klassenzimmern mieten.

Schliessfächer an der Sekundarschule
Sekundarschülerinnen und -schüler können Schliessfächer mietet (H46/B30/T46 cm). Für die Vermietung ist eine externe Firma verantwortlich. Einen Mietvertrag erhalten die Schülerinnen und Schüler beim Eintritt in die Sekundarschule von der jeweiligen Klassenlehrperson.

Schnupperlehre


Richtlinien für die Durchführung von Schnupperlehren (Orientierungs- und Bewerbungspraktika) im Kanton Schaffhausen
(Vom Erziehungsrat genehmigt am 23. Januar 2002)

1. Ziel der Schnupperlehren
Die Schnupperlehre ist ein Hilfsmittel zur Berufsfindung und sollte in der Endphase des Berufswahlprozesses eingesetzt werden. Sie will den vor der Berufswahl stehenden Jugendlichen Gelegenheit geben, durch praktische Arbeit und eigene Anschauung abzuklären, ob er/sie für den in Frage kommenden Beruf die erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.

2. Initiative
Die Schnupperlehre kommt grundsätzlich auf eigene Initiative der Schülerin oder des Schülers zustande. Sie kann auch das Resultat einer Berufsberatung oder das Ergebnis des Berufskundeunterrichtes in der Schule oder Besprechung mit der Klassenlehrerin oder mit dem Klassenlehrer sein. Sie soll in den Ferien und den dafür vorgesehenen Gefässen während der Schule stattfinden. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin hilft bei der Suche von Schnupperlehren.

3. Schnupperlehre
Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Schnupperlehren:a) Schnupperlehre als Orientierungspraktikumb) Schnupperlehre als Bewerbungspraktikum

3.1 Schnupperlehre als Orientierungspraktikum (Berufserkundung)
Dieses Praktikum ist eine Orientierungshilfe auf dem Weg zur Berufsfindung und dauert in der Regel nur 1–3 Tage. Dabei steht der Beruf im Zentrum. Der Jugendliche erhält einen Einblick in den Berufsalltag. Die Lehrmeisterin oder der Lehrmeister verzichtet auf eine vertiefte Beurteilung.

3.2 Schnupperlehre als Bewerbungspraktikum
Am Schluss der Berufsorientierung soll dieses Praktikum die Berufswahl bestätigen. Es dient der Eignungsabklärung und der Bewerbung für eine Lehrstelle. Dabei steht die Bewerberin oder der Bewerber und der Lehrbetrieb im Vordergrund. Die Lehrmeisterin oder der Lehrmeister beurteilt die Eignung. Diese Beurteilung kann auf einem von der Schule oder vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellten Formular stattfinden.

4. Dauer und Zeitpunkt der Schnupperlehren
Schnupperlehren finden frühestens im 14. Altersjahr (in Spitalberufen frühestens im 15. Altersjahr) statt.

4.1 Schnupperlehren als Orientierungspraktikum (Orientierungsschule)
Dauer In der Regel 1 – 3 TageZeitpunkt 2. Klasse: 3. und 4. QuartalRichtzeitgefäss 1 Woche

4.2 Schnupperlehren als Bewerbungspraktikum (Orientierungsschule)
Dauer In der Regel 3 – 5 TageZeitpunkt 3. KlasseRichtzeitgefäss Sekundarschule: 1 Woche

4.3 Zusätzliche Schnupperlehren
Bei dringlichen individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen sind zusätzliche Schnupperlehren möglich.

5. Anzahl der Schnupperlehren
Es sollen so wenige wie möglich, so viele wie notwendig durchgeführt werden.Schülerinnen und Schüler, denen bereits eine Lehrstelle zugesichert worden ist, dürfen während der Schulzeit keine Schnupperlehren absolvieren.

6. Vorbereitung
Die Schülerin oder der Schüler hat sich mit dem Beruf gemäss den Treffpunkten des Lehrplanes auseinandergesetzt, darüber orientiert (Berufsnachmittage, Berufsdokumentationen, Berufsinformationszentrum) und kennt die Voraussetzungen und Anforderungen.

7. Versicherungsschutz
Personen, die zur Abklärung der Berufswahl bei einem Arbeitgeber tätig sind, sind für die Dauer dieser Tätigkeit obligatorisch versichert. Die Berechnung allfälliger Leistungen richtet sich nach den Ansätzen, die für Lehrlinge Gültigkeit haben.Berufsberatung des Kantons Schaffhausen, Januar 2005

Meldung an die Schule
Sobald der Termin vereinbart wurde, wird die Absenz durch die Erziehungsberechtigten der Schule gemeldet (vgl. Absenzen/Abwesenheiten)

Schulhausordnung / Schulhausregeln



Für ein gutes Miteinander und Arbeitsklima in unseren Schulen braucht es wie überall gegenseitige Fairness, Freundlichkeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit.

  1. Das Schulhaus wird erst mit dem ersten Läuten betreten (Turnhalle 10 Minuten zuvor).Jedes zweite Läuten signalisiert den Unterrichtsbeginn. Wer keinen Unterricht mehr hat, verlässt das Schulhaus. Sonderregelungen definieren die Teams der jeweiligen Schulen. Alle Störungen des Unterrichts (Lärmen, Raufen, der Aufenthalt an den Fenstern der Kochschule u. a.) sind nicht erlaubt.
  2. Das Schulareal ist auf einem Plan festgelegt und das Verlassen des Areals während der Unterrichtszeit und während der Pausen ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz bei und zwischen den Autos und zwischen den Veloständern ist nicht gestattet. Während der grossen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im Freien auf.
  3. Auf dem Pausenplatz gilt allgemeines Fahrverbot, auch für Velos, Mofas und E-Scooter. Die Fahrzeuge sind auf den zugewiesenen Plätzen abzustellen.
  4. Für die Ordnung im Schulhaus, speziell in den Klassenzimmern und auf dem ausgewiesenen Areal einschliesslich der Sporthallen, sind die Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich.Fremde Klassenzimmer dürfen nicht unerlaubt betreten werden. Wer mutwillig Einrichtungen und Sachen beschädigt oder beschmutzt, haftet dafür. Kaugummis sind im Schulhaus und in den Turnhallen nicht erlaubt (und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen).
  5. Wir erwarten ordentliches Verhalten und dem Schulbetrieb angemessene Kleidung, insbesondere im Fachunterricht (Sicherheitsvorschriften). Provozierende Botschaften werden nicht akzeptiert.
  6. Private elektronische Geräte sowie deren Zubehör sind im Schulhaus nicht sichtbar und ausgeschaltet, in den Pausen gilt dies für das ganze Areal. Ausnahmen im Unterricht definiert die Lehrperson. Schulische Geräte werden nur in dem von den Lehrpersonen definierten Arbeitsbereich genutzt.
  7. Jeglicher Einsatz von körperlicher und verbaler Gewalt sowie das Mitbringen von Waffen sind strengstens verboten.
  8. Tabak, Alkohol und andere Rauschmittel sind untersagt.
  9. Süssgetränke sind im gesamten Schulhaus verboten. Ausnahmen für die Klassenzimmer definieren die Lehrpersonen.
  10. Unbefugten Personen ist der Zutritt zum Schulhaus nicht gestattet.

Diese Schulhausordnung gilt für alle Personen, welche die Schulanlagen Gelbhausgarten und am Bach während des Schulbetriebs nutzen. In angepasster Form wird sie bei allen anderen Schulveranstaltungen angewandt. Bei Verstössen gegen die Schulhausordnung werden gemäss einem gesonderten Katalog Massnahmen ergriffen. Schaffhausen, Mai 2022 Kollegien der Schuleinheit Altstadt


Schulhausregeln

Gemeinsam setzen wir uns für eine gesunde und gewaltfreie Schule sowie für erfolgreiches Lernen und Lehren ein. Im Schulalltag unterstützen uns nebst den behördlichen Gesetzen und Verordnungen[1] schulinterne Vereinbarungen:

  • die Schulhausordnung auf der Schulwebseite der Orientierungsschule: www.gega.ch oder auf dem Deckel des Mitteilungsheftes
  • klasseninterne Abmachungen (s. Klassenregeln)
  • weitere gemeinsame Regeln
  • Übersichtsplan Schulareal ist auf der Aussenseite des Deckels des Mitteilungsheftes abgedruckt

Im täglichen Zusammenleben dulden wir nicht:

  • Hänseln und wiederholtes Auslachen
  • Beleidigungen
  • verbales Ausrasten
  • Schlagen und Plagen von Mitschüler/innen
  • verletzende Äusserungen in Chats
  • Verstecken oder Beschädigen von Gegenständen
  • unsittliches Betatschen
  • diskriminierende, herabwürdigende Zeichen und Gesten
  • Mobbing
  • Unangepasste Kleidung (vgl. Schulhausordnung)

Mögliche Folgen sind:

  • Gespräch mit Lehrperson
  • Gespräch mit Lehrperson und Eltern
  • Wiedergutmachung
  • Verwarnung
  • Straf- oder Zusatzarbeit
  • Gespräch auf einer Beratungsstelle
  • Einschränkung von Privilegien: z. B. Ausschluss von Schulaktivitäten, kleineres Pausenplatzareal[1] vgl. Kantonales Schulgesetz: http://www.rechtsbuch.sh.ch/

Smartphone

Private elektronische Geräte sind im Schulhaus ausgeschaltet und unsichtbar.In den grossen Pausen 09.55 - 10.15 / 15.20 - 15.40 gilt das auch auf dem ganzen Schulhausareal.

Suchtmittel

Auszug aus der Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen: „In Schulgebäuden, auf dem Schulareal und während Schulveranstaltungen ist den Schülern das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. “Der Stadtschulrat Schaffhausen hat die kantonale Schulordnung mit folgender Weisung ergänzt: „Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, auf dem Schulareal und dem Schulweg zu rauchen. Die Eltern werden eingeladen, die Schulorgane bei der Durchsetzung dieser Anordnung zu unterstützen.“

Massnahmen beim Verstoss gegen das Rauchverbot: Beim ersten Verstoss: Zwei Stunden Nachsitzen Beim zweiten Verstoss: Gespräch mit den Eltern, Nachsitzen Beim dritten Verstoss: Meldung an die Schulbehörde, die weitere Schritte unternimmt, Nachsitzen

Massnahmen beim Verstoss gegen das Konsumverbot von Drogen: Beim ersten Verstoss: Gespräch mit den Eltern / zwei Stunden Nachsitzen Beim zweiten Verstoss: Meldung an die Schulbehörde, die weitere Schritte unternimmt / Nachsitzen.

T
Tandempartnerin und Tandempartner
Die Tandems sind vor allem dann wichtig, wenn ein Schüler/eine Schülerin krank oder aus anderen Gründen abwesend ist. Welche Aufgaben hat der/die Tandempartner/in?

In der Schule:

  • ...sammelt alle Unterlagen, die die Lehrpersonen im Laufe des Schultages verteilen
  • ...notiert Hausaufgaben, Termine und weitere wichtige Informationen 


Nach der Schule:

  • ...meldet sich umgehend bei der abwesenden Schülerin/dem abwesenden Schüler und informiert was in der Schule gelaufen ist und welche Arbeiten zwingend erledigt werden müssen. Falls keine Unterlagen abzugeben sind, kann dieser Austausch auch auf elektronischem Weg gemacht werden
  • ....informiert sich vor dem Besuch, ob dieser überhaupt möglich ist, wählt sonst den elektronischen Weg
  • ....nimmt sich Zeit, eventuelle Fragen zu klären und Hilfe zu geben, soweit wie möglich. Sollten Fragen nicht geklärt werden können, ist die jeweilige Lehrperson zu fragen
  • ....nimmt Aufgaben entgegen und bringt diese der Lehrperson.


Wichtig: Die Hilfestellung durch die Tandempartner funktioniert nur, wenn alle ihre Aufgabe wirklich ernst nehmen.

U
Umstufung
Alle wichtigen Informationen rund um die Umstufung finden Sie hier: Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen - schule.sh.ch



Urlaub:
siehe: Absenz/ Abwesenheit => A 
V
Versicherungsschutz
Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Stadt Schaffhausen finden Sie in diesem Merkblatt: Versicherungs-Merkblatt
Z
Zeugnisse und Beförderungen (Auszug)

Zweck des Zeugnisses

§3

  1. Das Zeugnis informiert die Erziehungsberechtigten sowie die Lehrpersonen der weiterführenden Klassen und Schulen.
  2. Das Zeugnis des ersten und zweiten Semesters eines Schuljahres gibt Auskunft über die Sachkompetenz mit Differenzierung sowie die Selbst- und
  3. Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler.

Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme. 


Zeugnisinhalt

§4

Das Zeugnis besteht aus den vom Erziehungsrat bestimmten Formularen: 
a) Beurteilungsbogen Sachkompetenz;
b) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz. 


Beurteilung der Sachkompetenz

§5

  1. In der 1. und 2. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz ohne Noten.
  2. Ab der 3. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz mit ganzen und halben Noten von 6 bis 1. Dabei gilt die Note 6 als höchste Beurteilung. Die Note 4 bedeutet, dass die Leistungen des Kindes die Grundanforderungen erfüllt haben.
  3. Die Beurteilung der Sachkompetenz bemisst sich an den im Lehrplan vorgegebenen Lernzielen.


Beurteilungsgespräch

§6

  1. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin führt einmal pro Schuljahr ein Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten durch.
  2. Dieses Gespräch basiert in der Regel auf dem Zeugnis des ersten Semesters und muss bis spätestens 15. März erfolgt sein. Der Schüler bzw. die Schülerin nimmt in der Regel daran teil. Dabei sind zusätzlich folgende Formulare zu verwenden:
    a) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz für Erziehungsberechtigte;
    b) Selbstbeobachtungsbogen für Schülerinnen und Schüler.
  3. In begründeten Ausnahmefällen kann das Beurteilungsgespräch auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. 

Beobachtungsbogen

§7

  1. Die Erziehungsberechtigten können ihre Beobachtungen zur Selbst- und Sozialkompetenz ihres Kindes auf dem Beobachtungsbogen festhalten und diesen zum Gespräch mitbringen.
  2. Schüler und Schülerinnen ab der 3. Primarklasse füllen den Selbstbeobachtungsbogen aus.Microsoft 

Word - 411.102.docm (sh.ch)

Weitere Informationen zur Umstufung (Sek <=> Real) und zum Selektionsverfahren entnehmen Sie der Broschüre für die Erziehungsberechtigten:

Umstufungsverfahren - schule.sh.ch
Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen - schule.sh.ch

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