von A bis Z
Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, die Klassenlehrperson zu kontaktieren.
Bei Krankheit des Kindes erstellen die Eltern vor Unterrichtsbeginn eine Absenzmeldung in der KLAPP-App.
Es besteht die Möglichkeit, vier Jokerhalbtage pro Schuljahr zu beziehen und „unbegründet“ schulfrei zu haben. Diese müssen spätestens drei Schultage vorher bei der Klassenlehrperson via KLAPP eingereicht werden.
Die Klassenlehrperson kann bis zu zwei Tage für eine begründete Absenz bewilligen (z.B. Hochzeit, usw.). Dieses Gesuch muss spätestens drei Schultage vorher schriftlich bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Ferienverlängerungen können nicht bewilligt werden.
Für religiöse Feiertage kann maximal 1 Tag schulfrei beantragt werden. Dieser muss spätestens 3 Schultage vorher der Klassenlehrperson via KLAPP gemeldet werden.
Weitere Gesuche für Absenzen müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
Ballspiele (auch Schneebälle) sind nur auf dem Sportplatz und auf der Wiese gestattet. Aufgrund erhöhter Glasbruchgefahr (Fenster, Türen, Lampen) sind der Innenhof im Neubau und der Platz vor dem Altbau ballfreie Zone.
An den Schaffhauser Primarschulen gelten folgende Blockzeiten: 8.20 - 11.50 Uhr.
Pro Schuljahr findet im ersten Quartal ein obligatorischer Informationsabend für Eltern statt.
Im Januar/Februar werden die obligatorischen Elterngespräche zum Zeugnis durchgeführt. Bei Bedarf finden unter dem Jahr weitere Gespräche statt.
Für Eltern mit wenig Deutschkenntnissen kann ein Übersetzer beigezogen werden.
Die Ferien sind auf dem Blatt „Wichtige Daten“-Blatt ersichtlich.
Die Termine der Schulferien im Kanton Schaffhausen werden vom Schulamt publiziert:
Schulferien in der Stadt Schaffhausen
Im Klassenzimmer tragen die Kinder Finken (Hausschuhe).
Fundgegenstände sind in einer Kiste im Treppenhaus Richtung Turnhalle zu finden.
Werden die Sachen über längere Zeit nicht abgeholt, so werden sie entsorgt.
Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
Die Hausaufgaben werden so erteilt, dass sie von den Schülern alleine bewältigt werden sollten. Die SchülerInnen sollen sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Im Schulhaus besteht die Möglichkeit, die Hausaufgabenhilfe zu besuchen.
Folgende Richtzeiten gelten:
1. und 2. Klasse: 15 Minuten Hausaufgaben pro Tag
3. und 4. Klasse: 30 Minuten Hausaufgaben pro Tag
5. und 6. Klasse: 45 Minuten Hausaufgaben pro Tag
an den Primarschulen der Stadt Schaffhausen
Hausaufgabenhilfe - allgemeine Informationen
In der freiwilligen Hausaufgabenhilfe werden die Schülerinnen und Schüler der 1. - 6. Primarklassen in Gruppen bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben von einer Lehrperson begleitet und unterstützt.
Die Hausaufgabenhilfe wird jeweils am Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag ab 15.40 Uhr für zwei Lektionen (bis 17.15 Uhr) im Schulhaus an geboten.
Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Hausaufgabenhilfe solange, bis sie ihre Hausaufgaben erledigt haben. Danach können sie den Unterricht verlassen oder bleiben, um selbstständig ein aktuelles Thema zu üben.
Die Hausaufgabenhilfe ist kein Nachhilfe-Unterricht. Themen, die im Unterricht nicht verstanden wurden, können in der Hausaufgabenhilfe nicht vertieft behandelt werden.
Schülerinnen und Schüler, die den Aufgabenhilfe-Betrieb stören, können weggewiesen werden.
Kosten pro Semester
Der Elternbeitrag für die Hausaufgabenhilfe wird pro Semester verrechnet.
Je nach dem wie oft Ihr Kind pro Woche die Hausaufgabenhilfe besucht, erhalten Sie zwei Mal jährlich während des Semesters eine Rechnung für den Elternbeitrag.
- 1 Mal Hausaufgabenhilfe pro Woche - CHF 80.-- pro Semester
- 2 Mal Hausaufgabenhilfe pro Woche - CHF 120.-- pro Semester
- 3 Mal Hausaufgabenhilfe pro Woche - CHF 160.-- pro Semester
Für nicht oder nur teilweise besuchte Hausaufgabenhilfe sowie bei Ein- und Austritten während des Semesters können keine Beiträge zurückerstattet werden.
Anmeldung
Sie können Ihr Kind mit dem Anmeldeformular unten anmelden.
Dabei können Sie wählen, ob es die Aufgabenhilfe an einem, zwei oder drei Nachmittagen besuchen soll. Wenn Sie mehrere Kinder anmelden möchten, füllen Sie bitte für jedes Kind ein separates Formular aus.
- Die Anmeldung ist verbindlich und gilt grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr.
- Nach Abgabe der Anmeldung im Schulhaus darf die Hausaufgabenhilfe ab sofort besucht werden.
- Es werden keine Anmeldebestätigungen versendet.
Sollte die Hausaufgabenhilfe-Gruppe schon voll besetzt sein, informiert Sie die Lehrperson für Hausaufgabenhilfe darüber. Sie führt eine Warteliste.

Abmeldung
Sie können Ihr Kind auf Ende eines Semesters schriftlich abmelden.
Der Besuch der Hausaufgabenhilfe ist freiwillig.
Die Lehrperson führt eine Präsenzliste; es liegt aber in Ihrer Verantwortung zu entscheiden, ob und wie lange Ihr Kind die Hausaufgabenhilfe jeweils besucht.
Fragen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Schulamts unter der Telefonnummer 052 632 53 35 oder die Hausaufgabenhilfe-Lehrpersonen gerne zur Verfügung.
Einige Konsulate und private Trägervereine bieten Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) an.
Die HSK-Noten werden ins Zeugnis übertragen.
Das Gesuch für die Jokerhalbtage muss im KLAPP-App mindestens 3 Schultage vorher bei der Klassenlehrperson beantragt werden.
Vor allem nach den Ferien treten immer wieder Läuse auf. Bitte kontrollieren Sie ihre Kinder, um eine Verbreitung zu verhindern. Die Lehrperson gibt Ihnen gerne ein Infoblatt dazu ab.
Die Logopädin kümmert sich um die Kinder mit überdauernden Sprach- oder Sprechstörungen, die die Kommunikation beeinträchtigen.
Für verlorenes oder beschädigtes Schulmaterial wird ein angemessener Betrag erhoben.
- Bis 3 Jahre nicht fernsehen
- 3 bis 5 Jahre max. 30 Minuten /Tag
- 6 bis 9 Jahre max. 60 Minuten/Tag
- 10 bis 13 Jahre max. 90 Minuten/Tag
Das Quartier Hochstrasse bietet den Schülern die Möglichkeit, über Mittag den Mittagstisch zu besuchen. Dort erhalten sie ein ausgewogenes Mittagessen und sind von 12.00-13.45 Uhr betreut. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen der Eltern.
Die Schulische Abklärung und Beratung ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei erzieherischen und schulischen Problemen. Er klärt auch Fragen im Zusammenhang mit der Schulwahl im Volksschulbereich ab. Zudem ist er Auskunfts- und Informationsstelle bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen.
An diesen Tagen dürfen keine Jokerhalbtage bezogen werden.
Besucht ein Kind über längere Zeit regelmässig die SHP, werden die Eltern von der Lehrperson informiert.
Das „Elterntaxi“ sollte vermieden werden.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
Von der 1.- 5. Klasse werden die Kinder zweimal jährlich von einer Dentalhygienikerin instruiert, wie die Zähne zu putzen sind. Gleichzeitig erhalten die Schüler Informationen über die Mundhygiene und Ernährung.
In der 6. Klasse wird der Umgang mit der Zahnseide gezeigt.
Für den Weg und die in der Schule abgestellten Velos übernimmt die Schule keine Haftung.
Die Einwilligungserklärung können sie hier herunterladen:
Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Stadt Schaffhausen finden Sie in diesem Merkblatt: Versicherungs-Merkblatt
Anbei finden Sie alle wichtigen Termine:
Wichtige Daten für Eltern 24_25.docx
Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern, dass sie Einsicht erhalten haben.