Durch die Anmeldung beim Schaffhauser Ferienpass wird folgendes akzeptiert:
- Veranstaltende von Aktivitäten dürfen während ihren Veranstaltungen für eigene, interne Zwecke Fotos von den teilnehmenden Ferienpasskindern machen. Diese Fotos dürfen z.B. auf der Vereinswebsite veröffentlicht werden, aber nicht auf einer Social Media-Plattform. Ebenso dürfen die Angaben auf der Teilnehmerliste sowie die E-Mail-Adresse in der Anmeldung für Werbung in eigener Sache verwendet werden.
- Die Schaffhauser Kantonalbank, Hauptsponsorin des Schaffhauser Ferienpasses, darf die Adressen der Ferienpass-Teilnehmenden für Werbezwecke verwenden.
Annullation Ferienpass:
Der Ferienpass muss schriftlich per Mail auf Bitte Javascript aktivieren! oder per SMS auf 079 318 68 02 annulliert werden (der Erhalt der E-mail oder SMS wird von uns bestätigt):
- bis Sonntag, 7. Juni 2026 um 12 Uhr kostenlos
- ab Montag, 8. Juni bis Freitag, 3. Juli ist eine Annullation und Rückgabe nur gegen eine Gebühr von Fr. 20.-- möglich. Ein bereits ausgestellter Pass MUSS in diesem Fall bis Samstag, 4. Juli 2026 zurückgeschickt werden und spätestens am Montag, 6. Juli 2026 beim Schulamt Stadt Schaffhausen eintreffen.
- ab Samstag, 4. Juli 2026 ist eine Rückerstattung des Ferienpasses nicht mehr möglich. Der Pass hat seine volle Gültigkeit erreicht und Fr. 55.— müssen bezahlt werden.
- Veranstaltende von Aktivitäten dürfen während ihren Veranstaltungen für eigene, interne Zwecke Fotos von den teilnehmenden Ferienpasskindern machen. Diese Fotos dürfen z.B. auf der Vereinswebsite veröffentlicht werden, aber nicht auf einer Social Media-Plattform. Ebenso dürfen die Angaben auf der Teilnehmerliste sowie die E-Mail-Adresse in der Anmeldung für Werbung in eigener Sache verwendet werden.
- Die Schaffhauser Kantonalbank, Hauptsponsorin des Schaffhauser Ferienpasses, darf die Adressen der Ferienpass-Teilnehmenden für Werbezwecke verwenden.
Annullation Ferienpass:
Der Ferienpass muss schriftlich per Mail auf Bitte Javascript aktivieren! oder per SMS auf 079 318 68 02 annulliert werden (der Erhalt der E-mail oder SMS wird von uns bestätigt):
- bis Sonntag, 7. Juni 2026 um 12 Uhr kostenlos
- ab Montag, 8. Juni bis Freitag, 3. Juli ist eine Annullation und Rückgabe nur gegen eine Gebühr von Fr. 20.-- möglich. Ein bereits ausgestellter Pass MUSS in diesem Fall bis Samstag, 4. Juli 2026 zurückgeschickt werden und spätestens am Montag, 6. Juli 2026 beim Schulamt Stadt Schaffhausen eintreffen.
- ab Samstag, 4. Juli 2026 ist eine Rückerstattung des Ferienpasses nicht mehr möglich. Der Pass hat seine volle Gültigkeit erreicht und Fr. 55.— müssen bezahlt werden.