Schaffhauser Ferienpass 2025

Der Schaffhauser Ferienpass ermöglicht es Schulkindern während der Sommerferien an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen und weitere Angebote zu nutzen. Im vergangenen Jahr haben 1420 Kinder und Jugendliche einen Ferienpass gekauft und während den fünf Schulferienwochen an über 160 Veranstaltungen teilgenommen.

Das Programm für den Schaffhauser Ferienpass 2025 bietet wieder viele spannende Aktivitäten. Der Ferienpass kostet 55 Franken.

Aktuell

Programm 2025 Schaffhauser Ferienpass ausführlich nach Kategorien
Programm 2025 Schaffhauser Ferienpass nach Datum

Der Hauptverkauf/Anmeldung Schaffhauser Ferienpass 2025 ist beendet.

Die Zuteilung zu den Aktivitäten erfolgt ab Dienstag, 10. Juni. Die Pässe und Rechnungen werden anschliessend ausgestellt und mit A-Post am Montag, 23. Juni mit A-Post verschickt. Die Zahlung des Passes muss vor den Sommerferien erfolgen.

Ein 2. Verkauf mit Wählen von Restplätzen folgt ab Dienstag, 17. Juni, 8 Uhr hier online auf diesem Portal.


Der Kauf und die Anmeldung für den Ferienpass (mit oder ohne Aktivitäten) ist von Donnerstag, 22. Mai 2025, 8 Uhr, bis Pfingstmontag, 9. Juni 2025, 12 Uhr, möglich. Der Kauf des Ferienpasses ist verbindlich. Informationen zu den Annullationskosten sowie Zahlungsbestimmungen finden sich weiter unten. Es besteht kein Anspruch auf eine gewisse Anzahl zugeteilter Aktivitäten. Änderungen bleiben vorbehalten.

Im obersten Feld der Anmeldung muss der Name und Vorname des Kindes eingetragen werden. Bitte erst bei der Rechnungsadresse den Namen eines Elternteils bzw. Name des Rechnungsempfängers eintragen!

Die Zuteilung zu den Aktivitäten erfolgt ab Dienstag, 10. Juni 2025. Die Pässe und Rechnungen werden anschliessend ausgestellt und mit A-Post am Montag, 23. Juni 2025, verschickt. Die Zahlung des Passes muss vor Beginn der Sommerferien erfolgen.
Ferienpass 2025 kaufen

Aktivitäten

Alle Aktivitäten sind im Programm aufgeführt. Für diese Aktivitäten bewirbt man sich mit der Anmeldung für den Ferienpass. Die Anzahl der Wünsche ist unbegrenzt. Es dürfen alle Aktivitäten gewünscht werden, die interessieren und besucht werden möchten. Es können jedoch nicht alle Wünsche berücksichtig werden.

Es besteht kein Anspruch auf eine gewisse Anzahl zugeteilter Aktivitäten. Der Ferienpass kostet mit oder ohne gewählte Aktivitäten 55 Franken. 

Ab Mitte Juni teilt das System alle Teilnehmenden gleichzeitig zu den Aktivitäten ein. So wird niemand benachteiligt. 

Die Altersangaben finden sich im Programm bei der entsprechenden Veranstaltung bzw. bei der Anmeldung/ dem Kauf über die Website werden nur die Aktivitäten angezeigt, die dem Alter und dem gewünschten Zeitraum entsprechen. Die meisten Aktivitäten sind gratis. Für einige wenige wird ein Unkostenbeitrag verlangt. Ist dies der Fall, ist es jeweils vermerkt. Der Unkostenbeitrag

Eröffnungsveranstaltung mit Passverlosung:

Mittwoch, 21. Mai 2025, 14 Uhr, Theater Bachturnhalle, Bachstrasse 39, Schaffhausen 

Der Verkauf des Ferienpasses startet mit einer Informationsveranstaltung. Im Rahmen der Veranstaltung wird das Programm vorgestellt, das Vorgehen der Online-Anmeldung erklärt und Fragen beantwortet. Die Schaffhauser Kantonalbank ist Hauptsponsorin des Ferienpasses und verlost zehn Ferienpässe. Jeder Teilnehmende erhält beim Eingang ein Los mit einer Nummer, das zur Teilnahme bei der Verlosung berechtigt. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass auch bei einem gewonnen Ferienpass die Altersbestimmungen von 6 (Eintritt in die Primarschule) bis 16 Jahre sowie der Wohnort (gem. Angaben unten) eingehalten werden muss.

In jedem Ferienpass ist Folgendes enthalten:

Zugeteilte Aktivitäten

Freier Eintritt in alle Freibäder der Region sowie ins Hallenbad der KSS Schaffhausen Freie Fahrt mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten Kanton Schaffhausen und den angrenzenden Gemeinden (Ostwind Zonen 810 bis 848) 

Spass und Action für Kinder von 6 bis 12 Jahren in der FerienStadt jeweils in der 3. und 4. Ferienwoche von Montag bis Freitag, 10 Uhr bis 17 Uhr (keine Anmeldung erforderlich) Diverse Gutscheine (u.a. Glacé schlemmen, Fähre ins Paradies, Fahrt zum Rheinfall-Felsen, Eintritt für Museen, Ermässigung fürs Kino Munot Openair etc.).

In die Badi mit dem Ferienpass

Im Ferienpass ist der Zutritt zu folgenden Badis inbegriffen:

· Freibad KSS Schaffhausen *
· Hallenbad KSS Schaffhausen *
· Rhybadi Schaffhausen
· Badi Neunkirch
· Freibad Otterstall Neuhausen
· Freibad Flaach
· Freizeitanlage Rheinwiese Langwiesen
· Reiatbadi
· Rhybadi Diessenhofen
· Schwimmbad Beringen
· Schwimmbad Bachdelle Dachsen
· Schwimmbad Hallau
· Schwimmbad Ramsen
· Schwimmbad Schleitheim
· Schwimmbad Wilchingen
· Strandbad Büsingen
· Strandbad und Badi Espi Stein am Rhein

* Kinder unter 10 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. 

Bitte Ferienpass an der Kasse vorweisen.

Wer kann einen Ferienpass kaufen?

Der Schaffhauser Ferienpass ist gültig für alle Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren, welche im August 2025 in die Primarschule eintreten, bis 16 Jahre, sofern sie die Schule bis zu den Sommerferien besuchen. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Kanton Schaffhausen oder in einer der folgenden angrenzenden Gemeinden wohnhaft sein: 

Bargen, Basadingen-Schlattingen, Beggingen, Beringen, Buch, Buchberg, Büsingen, Büttenhardt, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen-Langwiesen, Flurlingen, Gächlingen, Hallau, Hemishofen, Kaltenbach, Laufen-Uhwiesen, Lohn, Löhningen, Merishausen, Neuhausen, Neunkirch, Oberhallau, Ramsen, Rüdlingen, Schaffhausen, Schlatt, Schleitheim, Siblingen, Stein am Rhein, Stetten, Thayngen, Trasadingen, Wilchingen

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (Stand 2025)

- Annullation des Ferienpasses:

  1. Bis Sonntag, 29. Juni 2025, 12 Uhr, ist die Annulation kostenlos möglich (es muss bis zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail an Bitte Javascript aktivieren! erfolgen. Datum und Zeit der Mail gelten als Annullationszeitpunkt).
  2. Bis Freitag, 4. Juli 2025, ist die Annulation gegen eine Gebühr von 20 Franken möglich. Der Ferienpass muss bis Samstag, 5. Juli 2025 bei der Rückgabestelle eingetroffen sein. Die entsprechende Rücksende-Adresse wird nach Absprache bekannt gegeben.
  3. Ab Samstag, 5. Juli 2025, ist der Ferienpass gültig und eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich. Der Betrag von 55 Franken ist vollumfänglich zu bezahlen.

WICHTIG - mit dem Kauf des Ferienpasses wird folgendes akzeptiert: 

Die Veranstaltenden der Aktivitäten dürfen während ihren Veranstaltungen für eigene, interne Zwecke Fotos von den Teilnehmenden am Schaffhauser Ferienpass machen. Diese Fotos dürfen auf der Vereinswebsite, nicht aber in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Es dürfen auch Flyer sowie Mails an die Teilnehmenden einer Veranstaltung verteilt, bzw. verschickt werden. Teilnehmende am Schaffhauser Ferienpass müssen eine Haftpflicht-Versicherung haben.

Die Schaffhauser Kantonalbank, Hauptsponsorin des Schaffhauser Ferienpasses, darf die Adressen der Teilnehmenden einmalig für Werbezwecke, spätestens im Folgejahr verwenden.

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